ERFAHRUNG UND INTUITION IN DER PHILOSOPHIE VON CHRISTIAN WOLFF.  0. Vorbemerkung In diesem Aufsatz möchte ich den Versuch unternehmen, den Erfahrungsbegriff zu klären, der Wolffs Projekt einer universales Experimentalphilosophie zugrunde liegt, die sich auf alle Gebiete der ‘Weltweisheit’ erstrecken soll. Dabei werde ich mich vor allen Dingen mit der Bedeutung des Erfahrungsbegriffs beschäftigen und nur am Rande auf die grundlegende Rolle, die die Erfahrung innerhalb der Wolffschen Epistemologie spielt, eingehen: letztere zu untersuchen stellt ein zwar mit Mühe, mittlerweile aber in der Literatur der letzten Jahrzehnte erreichtes Ziel dar . Der Aufsatz ist in vier Abschnitte unterteilt. Im ersten versuche ich zu zeigen, was Wolff unter Erfahrung versteht. Im zweiten Abschnitt werde ich mich mit der Frage nach der reinen Erfahrung und dem reinen Verstand auseinandersetzen. Im dritten werde ich den Versuch unternehmen, die substanzielle Übereinstimmung zwischen seinem Begriff der Erfahrung und dem der Intuition transparent zu machen. Der letzte Abschnitt dient der Betrachtung der Art der rationalen Erfahrung, die Wolff zum Fundament des Prinzips des Widerspruchs und seines Projekts einer universalen Experimentalphilosophie macht. 1. Die Erfahrung In der Psychologia empirica unterscheidet Wolff zwischen Beobachtung und Experiment. Die Beobachtung wird definiert als (E1) l’”experientia, quae versatur circa facta naturae sine nostra opera contingentia”, während das Experiment verstanden wird als (Ex) “experientia, quae versatur circa facta naturae, quae nonnisi interveniente opera nostra contingunt” . Also scheint in der Psychologia empirica die Möglichkeit der des Erfahrungserwerbs auf den “mundus adspectabilis” beschränkt zu sein, dessen Realität uns per definitionem durch die Empfindungen bestätigt wird. Insofern diese durch den Druck der Dinge und der Sachverhalte der realen Welt auf die Sinnesorgane hervorgerufen werden, sind sie »nicht anders als Vorstellungen des gegenwärtigen Zustandes der Welt«. Und da die Natur als Aggregat all der Kräfte definiert wird, die mit den koexistierenden Körpern auf der Welt verknüpft sind , stellt sie etwas `Sichtbares´ dar, das also nur durch die Anwendung der äußeren Sinne erkannt werden kann; Wolff bezeichnet dementsprechend die Gegenstände als natürlich, deren Grund im Wesen und in der Natur der Körper enthalten ist. Der die “facta naturae” betreffende Begriff (E1) taucht ständig innerhalb des Wolffschen Werkes auf. Auch der Begriff der Erfahrung in Deutsche Logik ist vom Typus (E1): identisch mit dem Begriff der Beobachtung und auf die bloßen Empfindungen begrenzt. Was die Beobachtungserfahrung (E1) vom Experiment (Ex) unterscheidet, ist der jeweils für das Subjekt charakteristische Aktivitätstypus, das diese beiden Arten der Erfahrung macht. Im Fall der Beobachtung muß das Subjekt lediglich seine Sinne wach halten und in der Lage sein, seine Aufmerksamkeit auf Ziele zu richten, die vom eigenen Willen abhängen . Somit wird die Aufmerksamkeit als die erste der höheren Fähigkeiten aufgefasst, ohne die keine “Einsicht in den Zusammenhang der Dinge” und also auch keine Vernunft möglich wäre . Genauer gesehen besteht die Aufmerksamkeit in der Fähigkeit, größere Klarheit in den Gedanken, welcher Art diese auch immer sein mögen, hervorzubringen . Jedoch muß die Aufmerksamkeit beim Hervorrufen größerer Klarheit von etwas gleichzeitig die Verdunkelung von etwas anderem bewirken , da unser Verstand es aufgrund seiner Begrenzung nicht ertragen könnte, die Aufmerksamkeit gleichzeitig auf alle seine Gedanken zu richten. Also ist im Fall von (E1) die Aktivität des Subjekts zwar unentbehrlich, bleibt jedoch beschränkt auf die Ausübung des eigenen Willens, der die Aufmerksamkeit hervorruft und diese lenkt. Im Falle des Experimentes (Ex) greift hingegen das Subjekt bei der Festlegung der Erfahrungssituation ein: “Im ersten Falle dependiret die Würcklichkeit dessen, was geschiehet, bloß von der Natur; im andern aber mit von der Kunst oder von unserm Fleisse“ . Folglich wird in (E1) die Realität der erfahrenen Dinge durch die Empfindung vergewissert, hängt jedoch von der Natur ab. Hingegen wird in (Ex) die Realität der erfahrenen Dinge durch das Erkenntnissubjekt festgelegt. Diese hängt ab von der technischen Kompetenz und von der Anstrengung des Experimentators, der hierdurch idealisierte Situationen, die in der Natur in Wirklichkeit nicht existieren, realisieren kann, wie z.b. im Falle des Experiments des Gewichtes der Luft sie “keine Kugeln, Luft-Pumpen und Wagen zusammen bringet, vielweniger die Kugeln auspumpet, und an die Wage hänget” . Diese Unterscheidung zwischen Erfahrung und Experiment kommt häufig in Wolffs Werk vor und war schon in der Deutschen Metaphysik vorgeschlagen worden. Dort spricht Wolff diesbezüglich von “gemeine[r] Erfahrung”, die er auch observatio nennt, und von “Versuche[n] oder Experimente[n]”, für deren Realisierung unsere “unsere Bemühungen” notwendig sind. Und im ersten Register desselben Werkes, in dem einige Entsprechungen zwischen deutschen und lateinischen Fachausdrücken festgelegt werden, wird der Ausdruck “Erfahrungs-Kunst” als Übersetzung des lateinischen Ausdruckes „ars observandi” vorgeschlagen. Die Definitionen der Psychologia empirica entsprechen also denen der Deutsche Metaphysik. Doch der Begriff (E1) ist nicht der einzige Begriff der Erfahrung, auf dem die Wolffsche Konzeption basiert. In der Logica finden wir einen deutlich erweiterten Begriff der Erfahrung, der nicht mehr nur auf die Wahrnehmungen, die die “facta naturae” betreffen, beschränkt ist, das heißt auf die sinnlichen Empfindungen, sondern der auf ‚alle’ unsere Wahrnehmungen ausgedehnt wird und den wir deshalb neutral als (E2) ‚Wahrnehmungserfahrung’ bezeichnen werden: “Experiri dicimur, quicquid ad perceptiones nostras attenti cognoscimus. Ipsa vero horum cognitio, quae sola attenzione ad perceptiones nostras patent, experientia vocatur” . Hier wird die Erfahrung mit der Erkenntnis identifiziert, die durch die einfache Aufmerksamkeit hinsichtlich unserer Wahrnehmungen hervorgerufen wird, und Erfahren ist deshalb gleichbedeutend damit, den eigenen Wahrnehmungen gegenüber aufmerksam zu sein. Es ist offensichtlich, daß die Erfahrungen desto wirksamer sein werden, je größer der Grad der Klarheit unserer durch die Aufmerksamkeit bestimmten Wahrnehmungen ist. Laut Wolff gibt es zwei Arten der Wahrnehmung: diejenigen, die durch etwas Äußeres, “ausser uns”, das auf unsere Sinnesorgane einwirkt, hervorgerufen werden, und die die eigentlichen sinnlichen Empfindungen genannt werden . Diejenigen hingegen, die durch etwas “in uns” hervorgerufen werden, das heißt durch Veränderungen der Seele, die auf unseren inneren Sinn einwirken, können wir als innere Wahrnehmungen bezeichnen. Folglich betrifft im Fall von (E2) die Erfahrung alle Wahrnehmungen, seien sie nun durch den Druck der äußeren Welt auf die Sinnesorgane verursacht oder durch die Veränderungen der Seele, die den inneren Sinn . Im Fall von (E1) betrifft die Erfahrung hingegen nur die eigentlichen sinnlichen Empfindungen und kann deshalb als eine äußere Erfahrung betrachtet werden. An dieser Stelle ist eine kurze Erwägung zu beachten, da die Unterscheidung zwischen “Empfindungen und die Veränderungen der Seele” auf einen Holzweg führen kann. Zwischen beiden Arten der Wahrnehmung, der äußeren – d.h. der sinnlichen Empfindungen – und der inneren, besteht eine substanzielle Verwandtschaft: Empfindungen und innere Wahrnehmungen sind beide “Empfindungen und die Veränderungen der Seele” . Sie sind beide “Empfindungen” , da sie durch unsere Sinne hervorgerufen werden: durch fünf äußere Sinnesorgane, die den äußeren Sinn bilden, und durch den inneren Sinn. Indem sie jedoch Repräsentationen darstellen, sind beide “Veränderungen der Seele” . In dieser Hinsicht stellen sie beide Aktivitäten der Seele dar und haben in dieser ihren Grund. Mit anderen Worten: sie werden sowohl als passiv als auch als aktiv beurteilt. Der einzige Unterschied zwischen beiden Arten der Wahrnehmung, den Wolff zuzulassen scheint, bezieht sich auf ihr äußeres Sein, „ausser uns“, oder inneres Sein „in uns“ – und deshalb wird an dieser Stelle auch terminologisch ein Unterschied zum Ausdruck gebracht. Entgegen des Anscheines dürfen die oben erwähnten Unterschiede zwischen Begriff (E1) und Begriff (E2) nicht hinsichtlich der Folgerichtigkeit der Wolffschen Konzeption irreführen. Weder konkurrieren die beiden Begriffe (E1) und (E2) miteinander, noch sind sie unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb der Entwicklung von Wolffs Denken diesbezüglich zuzuschreiben. In der Tat ist der Begriff der Logica (1728) später als der der Deutschen Metaphysik (1720), dennoch liegt er gut vier Jahre vor Psycologia empirica (1732), der, wie wir gesehen haben, praktisch identisch mit dem in der Deutschen Metaphysik entwickelten Begriff ist. Einen starken Beleg zugunsten der Folgerichtigkeit der Wolffschen Konzeption stellt die Präsenz beider Begriffe (E1) und (E2), des eingeschränkten und des erweiterten, im selben Werk dar. Eben deshalb finden wir in der Deutschen Metaphysik außer dem eingeschränkten Begriff (E1) auch den stärker erweiterten Begriff (E2): “Die Erkänntniß, dazu wir gelangen, indem wir auf unsere Empfindungen und die Veränderungen der Seele acht haben, pflegen wir Erfahrung zu nennen” . Und mit § 11 der Psychologia empirica, in dem die Frage nach unserer Existenz eingeführt wird, bezieht sich Wolff auf den erweiterten Begriff (E2) der Logica anstatt auf den eingeschränkten Begriff (E1), der in § 456 derselben Psychologia empirica dargelegt wird. Also werden sowohl in der Deutschen Metaphysik und in der Psychologia empirica der ausgedehnte Begriff (E2) geltend gemacht, und Erfahren entspricht dem Aufmerksamsein gegenüber den eigenen, den äußeren und/oder den inneren, Wahrnehmungen. Also resultiert aus dem erweiterten Begriff (E2) – und das gilt ebenso für den eingeschränkten Begriff (E1) – auch ein weiterer eingeschränkter Begriff (E3) der inneren Erfahrung, der lediglich die inneren Wahrnehmungen betrifft, die durch die Veränderungen der Seele in bezug auf den inneren Sinn hervorgerufen werden. In der Deutsche Logik verfügt Wolff noch nicht über eine entsprechend klare Unterscheidung zwischen Beobachtungserfahrung (E1) und Experiment (Ex), und er legt auch noch nicht den allgemeineren Begriff der Wahrnehmungserfahrung (E2) vor. Doch um das Jahr 1720 herum scheint die Bedeutung des Begriffes der Erfahrung im Werk Wolffs Stabilität zu gewinnen. Alle drei Begriffe der Erfahrung - (E1) (E2) (E3) – und der Begriff des Experiments (Ex) stellen vielmehr Einsatzstücke (ho cercato una parola per: Dübel(tasselli) e ho scelto Versatzstücke, perché Einsatzstücke non esiste come parola, anche se é piú chiaro)einer einheitlichen und deutlich formulierten Konzeption dar, bei der die zwei eingeschränkten Begriffe (E1) und (E3), d.h. die äußere Erfahrung und die innere Erfahrung, als besondere Fälle des weiter gefassten Begriffs der Wahrnehmungserfahrung (E2) aufgefasst werden müssen. Diesen drei Begriffen wird ein vierter hinzugefügt: die rationale Erfahrung (E4) der Unmöglichkeit, einen Sachverhalt anders wahrzunehmen als man ihn wahrnimmt (hier in § 4 betrachtet). In Wirklichkeit sind diese Unterscheidungen bei Wolff empirisch nicht in dieser Deutlichkeit feststellbar, sondern dienen vielmehr dem Aufweis der Komplexität des Themas der Erfahrung und des nicht empirischen Charakters einiger seiner Komponenten. Es ist wahrscheinlich, daß Wolff diese Unterscheidungen innerhalb des Begriffs der Erfahrung auch für den Begriff des Experiments geltend macht. Ausdrücke wie “ex propriis experimentis, in seipso … factis” scheinen sich tatsächlich auf eine Art mentales Experiment zu beziehen, bei dem das Eingreifen, die Anstrengung des Experimentators als “Fleiss“ , als psychologische Anstrengung aufgefasst wird. Wolff klärt den Begriff des mentalen Experiments nie genau, doch es ist wahrscheinlich, dass die rationale Erfahrung (E4) in eben jenem `experimentellen´ Sinn verstanden werden muß. Wolff schreibt die sinnlichen Empfindungen den äußeren Sinnen und die inneren Wahrnehmungen dem inneren Sinn zu. Beide Sinne erfüllen eine Vermittlungsfunktion mit dem Verstand, der auch – und das nicht zufällig – als oculus mentis definiert wird. Es besteht eine enge strukturelle Entsprechung zwischen dem Verstand, dem Auge des Geistes, der aufgrund des inneren Sinnes innere Sachverhalte (ma innere Sachverhalte sono Zustände, o no?)und Vorgänge sieht, und den fünf Sinnen – dem oculus corporis - , die die äußere Welt sehen. Im übrigen erklärt Wolff ausdrücklich, dass das Thema des Lichtes – man denke beispielsweise an das “Lumen animae” – und des “Gesichtes” seine Epistemologie grundlegend durchdrungen haben . Dennoch ist der Unterschied zwischen den beiden Arten von Auge und den beiden wahrgenommenen Welten trotz der bestehenden Affinitäten für das Subjekt, das diese wahrnimmt, evident: “Wir finden aber einen Unterschied unter den Gedancken, wenn wir von Dingen ausser uns und in uns gedencken” . Laut Wolff wären Unterschiede zwischen den Gedanken identisch mit den Unterschieden zwischen den Begriffen ; d.h. auch diese beruhten auf dem Grad von Klarheit und Deutlichkeit der Gedanken. Wolff setzt das Vermögen des Erkenntnissubjektes, zwischen den verschiedenen Arten der Erfahrung zu unterscheiden, voraus: zwischen der äußeren (E1), begrenzt durch die äußeren Sinne, und der inneren (E2), die sich ausschließlich durch innere Wahrnehmungen oder durch das ‚Sehen’ des Verstandes ergibt. Also ergibt sich die Erkennntis von etwas aus der Erkenntnis des Unterschiedes zwischen „uns“ und „ausser uns“, wobei dieser „Unterschied unserer von dem, was wir gedencken“ – wie wir weiter vorne sehen werden (§ 3) – als die Grundlage unseres Bewusstseins aufgefasst wird. Jedenfalls ist in allen vier Fällen – (E1), (E2), (E3) und (E4) – die Funktion und die Bedeutung des Begriffs der Erfahrung die gleiche: ‘aufmerksam den eigenen Wahrnehmungen gegenüber sein’. Die Aufmerksamkeit bildet somit die Bedingung der Möglichkeit von jeder Art von Erfahrung. Mit anderen Worten: Ohne den durch die Aufmerksamkeit erzeugten rationalen Impuls können keine Erfahrungen welcher Art auch immer gemacht werden. Fassen wir zusammen: der Begriff der Wahrnehmungserfahrung (E2) stellt den allgemeinen Begriff dar, dessen Spezialfälle durch die Empfindungserfahrung (E1) und durch die innere Erfahrung (E3) konstituiert werden. Es ist offensichtlich, dass diese Unterscheidungen nicht die Möglichkeit ausschließen, dass eine Erfahrung gleichzeitig durch (E1), (E2) und (E3) konstituiert wird. Das wird unter § 4 bestätigt werden können. Wolff konzipiert einen eingeschränkteren Begriff der inneren Wahrnehmungserfahrung (E3): eine rationale Erfahrung (E4), aufgrund der man die Unmöglichkeit erfährt, einen Sachverhalt anders wahrzunehmen als man ihn wahrnimmt. Und genau diese rationale Erfahrung macht jede Art der Wahrnehmungserfahrung (E2) möglich und begleitet diese. Auf dieser rationalen Erfahrung (E4) basiert auch die Erkenntnis des Prinzips des Widerspruchs. 2. Reine Erfahrung und reiner Verstand Für Wolff stellt die Erfahrung den einzig möglichen Anfang für jede Art von Erkenntnis dar. Das empiristische Vorgehen von Wolff ist in manchen Fällen sogar noch entschiedener als das eines Locke . Die Erfahrung ist also unumgänglich, doch sie ist immer singulär, “nonnisi singularia percipimus” ; und aus den Erfahrungen können deshalb nur Begriffe und Urteile hervorgehen, die auf der Wahrnehmung “ex rerum singuliarum” beruhen. In der Tat betreffen die Wahrnehmungen, aus welchem Sinn auch immer sie hervorgehen (äußerer und/oder innerer), ‘immer und nur’ einzelne Dinge oder Sachverhalte, d. h. “Individuen” . Diese Überzeugungen haben zur Konsequenz, dass Wolff keine Ausnahme bezüglich der These zulässt, dass die Erkenntnis mit dem Singulären beginnt und erst danach – aufgrund von Übergängen und anderen diversen Verfahren – zum Universalen gelangt. Die cognitio historica, das heißt die Erkenntnis “eorum, quae sunt atque fiunt” , stellt das “fundamentum” der rationalen Erkenntnis dar, das heißt der “cognitio rationis eorum, quae sunt, vel fiunt”, die Wolff “philosophisch” als philosophisch bezeichnet. Noch nicht einmal Gott scheint sich dieser Bedingung entziehen zu können: Er ist der einzige “philosophus absolute summus” und dennoch ist auch er, bevor er zu einem solchen wird, ein “Historicus absolute summus” , der “omnia singularia in seipso videt” , unabhängig davon, ob diese existent oder nur möglich sind. Auch wenn Wolff die fundamentale Rolle der Erfahrung anerkennt, übertreibt er diese nicht, sondern setzt sich damit in kritischer Klarheit auseinander. Er ist sich darüber im Klaren, daß sich in unseren Erfahrungen immer theoretische Interpretationen ablagern, die schwer von den Wahrnehmungen zu unterscheiden sind, die die Erfahrung selbst konstituieren. Es erscheint ihm nicht möglich, eine empirische Proposition zu isolieren, die nicht schon mit etwas, das keine Erfahrung ist, vermischt wäre. Insofern wäre es legitim, von Interpretationen zu sprechen, die mehr oder weniger durch die Erfahrung berichtigt wurden, anstatt von reinen Erfahrungen. Mit anderen Worten: Die Erfahrung ist für Wolff immer mit Theorie beladen und deshalb weist er darauf hin, dass die Interpretation der Erfahrungen immer hypothetischer Natur sei: “was die Erfahrung zeiget, ist unstreitig: die Erklärung wie dasselbe zugehet, ist eine Hypothesis“ . Es ist darauf zu achten, kein “Vitium subreptionis” zu begehen, also nicht “unsere Einbildungen und vorgefassete Meinungen mit der Erfahrung” zu vermischen, wodurch man unter der Hand Prinzipien erhielte, die nicht in der Wirklichkeit fundiert sind . Die Einsicht in die Möglichkeit und Häufigkeit des vitium subreptionis könnte auch die Möglichkeit eröffnen, in seiner Reinheit den empirischen Gehalt einer Proposition zu isolieren. Doch diese Möglichkeit ist für Wolff lediglich ein theoretischer Kunstgriff, dessen er sich bedient, um die Funktion der Erkenntnis zu erklären. Die reine Erfahrung ist nicht nur ein unerreichbares Ziel für unseren Verstand – und auch wenn sie es wäre, bliebe sie dennoch epistemologisch wirkungslos für den Fortschritt der Erkenntnis, wie die Überlegungen Wolffs hinsichtlich der angenommenen Reinheit der Beobachtungen, d.h. Erfahrungen des Typus (E1) zeigen. Tatsächlich ist für Wolff die Beobachtung nie rein und kann auch nie rein sein; und diese Eigenschaft der `Nicht-Reinheit´ ist sowohl eine Tatsachenfrage als auch eine Begründungsfrage. Die Beobachtung muß sich immer an Theorien ausrichten, sonst wäre sie, was den Gesichtspunkt der Information anbelangt, blind und unbrauchbar. Laut Wolff ist dies der Fall bei einer beobachtenden Wissenschaft wie der Astronomie, die damals schon weit fortgeschritten war, bei der die Beobachtungen offensichtlich eine fundamentale Rolle dabei spielen, uns eine Art dialektisches Verhältnis oder besser eine Reziprozität zwischen Theorie und Beobachtung zu lehren, das heißt “quantum observationibus debeat teoria & quantum vicissim observationes debeant teoriae, observationibus theoriam & teoria vicissim observationes continuo perficientibus” . Dennoch erhält die Theorie auch in einer Beziehung der reziproken Unterstützung einen gewissen Primat gegenüber den Beobachtungen, da es eigentlich die Theorie ist, die ihre Interpretation und ihren Fortschritt erlaubt. Ohne die Theorien käme man bei der Erkenntnis nicht weit. Man muß immer wissen, was man suchen will, “ehe die Observationen angestellet werden” . Mit anderen Worten: Beobachtungen sind nur dann aussagekräftig, wenn sie von einer Theorie beleuchtet werden; ihre Bedeutung wird jedenfalls durch die theoretische Zielsetzung bestimmt, die der Beobachtung vorangeht und diese anleitet, auch im Falle der Erfolglosigkeit dieser Zielsetzung. Die Erfahrung ist also grundlegend, doch es muss immer eine theoriegeleitete Erfahrung sein. Folglich besteht für uns weder die Möglichkeit der reinen Erfahrung, die uns auch gar nichts nützen würde, noch die des reinen Verstandes : “unser Verstand [ist] niemahls gantz reine” ; unser Verstand ist in der Tat begrenzt, sei es hinsichtlich der Objekte oder der Art und Weise, diese zu repräsentieren . Erfahrung und reiner Verstand stellen für Wolff nur asymptotische Annäherungen dar, die die Aktivität unserer Erkenntnis begrenzen; und sie sich in ihrer ‘Reinheit’ unterschieden zu vergegenwärtigen, dient nur dazu, die Funktionsweise der Erkenntnis zu verstehen und zu erklären. Sie fungiert jedoch nicht normativ, da diese beiden Grenzen für uns objektiv unmöglich und unergiebig sind. Also besteht für unseren Verstand bei den empirischen Aussagen keine Möglichkeit, deutlich zwischen empirischen Inhalten und rationalen Inhalten zu unterscheiden. Wolff hätte sicherlich, wenn er es gekonnt hätte, die Überzeugung von Kant, “sicher ein reines Erkenntnis von empirischen” trennen zu können, als ungerechtfertigt angefochten. Der Ausdruck “connubium rationis et experientiae”, der dank Wolff soviel Erfolg hatte , kann zu Verwirrung führen, wenn man davon ausgeht, dass dieses connubium ein noch zu verfolgendes Ziel darstellt. Für Wolff ist die Verbindung schon vollzogen und durchdringt vom ersten Moment an die Hervorbringung der Erkenntnis. Der Philosophie kommt nur eine deskriptive Aufgabe zu: zu erklären, wie sich diese Verbindung in den verschiedenen Graden der Erkenntnis verwirklicht. 3. Die Intuition Innerhalb der Wolffschen Konzeption der Erfahrung taucht eine interessante Besonderheit auf. Seine Definition der Erfahrung als Aufmerksamkeit gegenüber unseren Beobachtungen ähnelt der Definition der cognitio intuitiva sehr: “Cognitio, quae ipso idearum intuitu absolvitur, dicitur intuitiva, seu, rem intuitive conoscere dicimur, quatenus ideae ejus, quam habemus, nobis sumus conscii” . Die intutitive Erkenntnis betrifft also die Intuition der Ideen, und “etwas intuitiv zu erkennen” scheint gleichbedeutend damit zu sein, sich über ”dieses etwas bewusst zu sein”. Dann wäre das Bewusstsein sogar nichts anderes als das Produkt der Intuition . Wolff betrachtet die Intuition als die erste Verstandesoperation und in diesem Sinne entspricht sie der “notio cum semplici apprehensione” , die sich bewahrheitet “dum rem sive sensi, sive imaginationi praesentem tantum intuemur, seu attentionem nostram in eadem dirigimus, eam simpliciter apprehendere dicimur” . Erst in einer zweiten Phase – die offensichtlich in logischer und nicht chronologischer Weise aufgefasst werden muss und aufgrund des Eingriffs der zweiten Verstandesoperation oder des Urteils – kann die Intuition Urteile bezüglich der durch das einfache Erfassen erworbenen Ideen hervorbringen. Für Wolff ist das Urteil intuitiv, “quo enti quidam tribuimus, quae in ipsius nozione comprehensa intuemur” ; zum Beispiel erfolgt die Zuschreibung des Prädikates “scheint” auf das Subjekt Sonne aufgrund eines intuitiven Urteils, also aufgrund des Erfassens der Idee, dass die Sohne scheint. Wie schon gesagt, erscheint die Intuition in Verbindung mit dem ersten der höheren Vermögen: der attentio. Etwas intuitiv zu erkennen, würde bedeuten die Aufmerksamkeit „in sukzessiver Weise“ auf das Identische in den Ideen von zweien oder mehreren Dingen auszurichten, die sich uns gleichzeitig zeigen . Die Gleichzeitigkeit der Ideen und damit der Objekte, die diese repräsentieren, ist eine notwendige Bedingung für das Zustandekommen verificarsi? der Intuition; bei Ideen von verschiedener zeitlicher Dimension kann sich die Intuition hingegen nicht bewahrheiten. Die Wolffsche Konzeption der Intuition zeichnet sich durch ihren synthetischen Charakter aus: sie wird definiert als “plurium in re una sigillatim facta repraesentatio” . Die Übereinstimmung zwischen der Intuition, der Ausrichtung der Aufmerksamkeit auf das in verschiedenen Dingen gleichzeitig Gemeinsame und dem Bewusstsein wird in § 330 der Psychologia empirica klar bestätigt: “Jam vero in idea nostram attentionem successive dirigimus ad ea, quae pluribus individuis communia vel intuemur … consequenter nobis conscii sumus, quod haec potius percipiamus, quae rei insunt, quam rem ipsam” . Mit anderen Worten handelt es sich bei der Intuition um eine Tätigkeit, die durch die attentio zum Ausdruck kommt – und aus eben deren Betätigung resultiert das Bewusstsein von uns selbst und von der äußeren Welt . In der Tat geht das Bewusstsein aus der Feststellung des “Unterschied[s] unserer und der anderen Dinge” hervor. Für Wolff bedeutet also sich der Dinge bewusst zu sein dasselbe wie diese voneinander unterscheiden zu können. Und die Möglichkeit, die Dinge von uns und untereinander unterscheiden zu können, bildet die Grundlage für die Möglichkeit, sich diese als ‘außerhalb’ von uns repräsentieren zu können. Die Unterscheidung zwischen dem “uns” und dem ”ausser uns” bildet das Fundament für die Bildung und die Aktivität des Bewusstseins. Hierdurch werden wir uns darüber bewusst, dass wir einen Spiegel sehen, indem wir dabei nicht nur die unterschiedlichen Teile unterscheiden, sondern auch den Spiegel von den anderen Dingen unterscheiden, die sich zusammen mit diesem im selben Zusammenhang zeigen . Die Klarheit, die durch die Feststellung von Unterschieden im Vielfältigen produziert wird, und die Unterscheidung von Gedanken, die aus der Klarheit der Unterscheidung der Teile hervorgeht, „gründe[n]“ das Bewusstseins . Sobald es ein Minimum an Klarheit und Unterscheidung gibt, gibt es auch immer Bewusstsein, wie laut Wolff das Beispiel des Traumes zeigt . Sich etwas bewusst zu sein, bedeutet deshalb, dass wir dieses von uns und den Dingen, die ihm nahestehend sind, unterscheiden können. Etwas intuitiv zu erkennen bedeutet deshalb, dieses Etwas als von uns und den ihm nahestehenden Dinge unterschieden zu sehen und genau auf dieser Unterscheidung basiert das ‘außerhalb’ Sein von diesem Etwas in Hinblick auf uns und die anderen es umgebenden Dinge. So bedeutet zum Beispiel das intuitive Erkennen oder das Bewusstsein von einem Baum, diesen von uns und dem ihn umgebenden Zusammenhang in dem Moment, in dem wir ihn sehen, unterscheiden zu können. Folglich sind bei Wolff Erfassen, Intuition, Aufmerksamkeit und Bewusstsein eng miteinander verwandt, es scheint sich bei ihnen vielmehr sogar um verschiedene Konnotationen einer identischen Aktivität zu handeln. Die Übereinstimmung zwischen Intuition und Erfahrung geht auch aus der Deutsche Logik hervor, in der als ein “Grund-Urtheil” (das dann in der Logica und in der Psychologia empirica als intuitiv bezeichnet wird) jede Erkenntnis betrachtet wird, die aus der Erfahrung (E1) hervorgeht, also aus der Richtung der Aufmerksamkeit auf unsere sinnlichen Empfindungen . An anderer Stelle definiert Wolff die Intuition als eine Art Erkenntnis, die die Dinge “selbst” repräsentiert, ohne auf die Hilfe von Wörtern oder anderer Zeichen zurückzugreifen. Wenn ich mir zum Beispiel einen abwesenden Menschen durch sein Bild vorstelle, “so stelle ich mir seine Person selbst vor” . Dementsprechend bedeutet die intuitive Erkenntnis eines Baumes, daß man sich aller Elemente bewusst ist, die ihn zusammensetzen (Stamm, Zweige, Blätter etc.), und sich einer mit Hilfe des Einbildungsvermögens auf eine Tafel gemalten dreieckigen Figur bewusst zu sein, entspricht der intuitiven Erkenntnis eines Dreiecks . Für Wolff wäre dies eine Erfahrung/Intuition der Eigenschaft der geometrischen Figur des Dreiecks. Je distinkter die Teile oder Eigenschaften von etwas sind, desto deutlicher wird die intuitive Erkenntnis dieses Etwas sein. Der allgemeine Begriff des Dreiecks ergibt sich hingegen aus der Abstraktion dessen, was es an Äußerlichem im Wesen des einzelnen Dreiecks gibt, das vollkommen bestimmt ist ; und die Nicht-Widersprüchlichkeit dieses Übergangs vom Einzelnen zum Allgemeinen wird in allen Phasen des Übergangs durch eben jene experimentelle Aktivität des Bewusstseins kontrolliert (vgl. hier § 4). Die von Wolff am häufigsten verwendeten Beispiele zeigen, dass die Intuition vorwiegend die äußere Erfahrung betrifft (E1). So muß dann auch die rationale Bestimmung der Eigenschaften des Dreiecks durch die intuitive Erkenntnis des auf die Tafel gemalten Dreiecks unterstützt werden . Gewiß nimmt Wolff an, daß die Intuition auch Dinge oder Sachverhalte betreffen kann, die nicht durch die äußere Sinne wahrgenommen werden (vgl. hier § 4), doch in jedem Fall betrifft sie immer einzelne Objekte oder einzelne Sachverhalte. Wie wir bereits gesehen haben, sind sowohl Erfahrung als auch Intuition eng mit dem Bewusstsein verbunden. Auf der einen Seite haben wir die Aufmerksamkeit hinsichtlich unserer Wahrnehmungen, also die Erfahrung, aus der – wie wir gesehen haben – das Bewsusstsein hervorgeht. Auf der anderen Seite haben wir das Bewusstsein der Ideen, also die Intuition. Der einzige Unterschied besteht in der Art des Objektes: auf der einen Seite haben wir die Wahrnehmungen, auf der anderen Seite die Ideen. Betrachten wir nun in groben Zügen den Unterschied zwischen Wahrnehmungen und Ideen. Laut Wolff sagt man, daß der Geist wahrnimmt, wenn er sich irgendein Objekt vorstellt und deshalb die “Perceptio sit actus mentis, quo objectum quodcunque sibi repraesentat” . Man spricht hingegen von Apperzeption, wenn der Geist sich seiner Wahrnehmungen bewusst ist , wobei dieses Bewusstsein immer aufgrund der attentio erreicht wird. Wolff besteht zu Recht darauf, zwischen dem Akt, der die Repräsentation hervorruft, also der Wahrnehmung, und dem Akt der Bewusstwerdung derselben, also der Apperzeption, und der Repräsentation selbst in ihrem ‘an sich’ Sein zu unterscheiden. Die Ideen sind genau diese Art von Repräsentationen an sich: “Repraesentatio rei dicitur Idea”. In einer anschließenden Definition der Idee als “repraesentatio materialiter sumta aut in relatione ad objectum, quod repraesentatur” hatte Wolff seine Konzeption besser verdeutlicht. Also ist diese Art objektiver Natur, dieses ‘an sich’ Sein das, was die Idee auszeichnet. Die Idee ist eng mit dem Objekt verbunden und wird unabhängig von den mentalen Akten, die sie hervorgebracht haben, betrachtet. Eine Idee von etwas zu haben, bedeutet sich dieses Etwas an sich vorzustellen; doch wenn ihr jeglicher repräsentative Inhalt fehlt, handelt es sich bei ihr um eine Idee “deceptrix”, die durch einen “Terminus inanis” bezeichnet wird; d.h. die trügerischen Ideen sind Bedeutungen von leeren Wörtern . Und da die Wörter Zeichen von Gedanken sind , handelt es sich bei den leeren Wörtern (terminus inanis) um diejenigen, denen weder eine Idee noch irgendein objektiver Inhalt entspricht. Der Nachdruck, mit dem Wolff auf der Notwendigkeit einer objektiven Betrachtung der Inhalte unserer Repräsentationen besteht, offenbart die Gegenstandsgerichtetheit seiner Epistemologie, der als Pendant eine referentielle Konzeption der Sprache entspricht. Wolff unterscheidet die Idee deutlich von der “notio”, die eine “repraesentatio rerum in universali seu generum & specierum” ist. Der Grund für diese Unterscheidung ist unmissverständlich: Die Ideen sind immer singulär, die notiones hingegen immer allgemein. Dementsprechend differenziert Wolff zwischen den kognitiven Akten, die zu ihrer Erlangung notwendig sind: bei den Ideen sind es die Wahrnehmungen, bei den Begriffen sind es die Verstandesoperationen, die die Abstraktion ermöglichen . Offensichtlich hat auch diese Unterscheidung für Wolff lediglich explikativen Wert, da für ihn jede Art der Erkenntnis immer ein Ergebnis der Kooperation zwischen niedrigerem und höherem kognitiven Vermögen darstellt . Kehren wir nun dazu zurück, Erfahrung und Intuition einander gegenüberzustellen. Wenn die Erfahrung in der Aufmerksamkeit gegenüber den eigenen Wahrnehmungen besteht, richtet sich diese Art der Erkenntnis stärker auf das Zentrum der Produktion von Repräsentationen, das heißt auf die Wahrnehmungen; die Intuition hingegen verkörpert eine Erkenntnis, die daran interessiert ist, den objektiven Gehalt dieser Repräsentationen hervorzuheben, d.h. die Ideen. Verdeutlichen wir dies an einem Beispiel, das Wolff oft in diesem Zusammenhang benutzt: die Sonne scheint. Die Erfahrung zu haben, daß die Sonne scheint, bedeutet aufmerksam gegenüber unseren Wahrnehmungen zu sein, daß die Sonne scheint. Hingegen bedeutet die Intuition, dass die Sonne scheint, die Idee – also den objektiven Gehalt unserer Wahrnehmung – ‚sehen’, daß die Sonne scheint. Die Unterscheidung zwischen Wahrnehmungen und Ideen bei Wolff ähnelt sehr derjenigen bei Leibniz zwischen Gedanken und Ideen und der Differenzierung bei Husserl zwischen intentionalen Akten und intentionalen Objekten: Wir ‘erfahren’ unsere kognitiven Akte, aber wir ‘erkennen’ die Ideen, die durch diese hervorgerufen werden. Auf eine weitere Verwandtschaft zwischen Erfahrung und Intuition wurde schon hingewiesen, doch lohnt es sich, dies zu wiederholen: beide können sich nur auf singuläre Objekte oder Zustände beziehen. Wie die Erfahrung hat auch die cognitio intuitiva es nur mit dem Singulären zu tun, da die Ideen immer nur Repräsentationen singulärer Dinge darstellen . Bei der intuitiven Erkenntnis gibt es keine Möglichkeit der Repräsentation der Genera und der Species der Dinge , die nicht – es sei denn, im Singulären – existieren . Dem menschlichen Verstand gesteht Wolff lediglich die Möglichkeit zu, die Universalien, die man schon auf andere Art und Weise erkannt hat, intuitiv zu erkennen , nicht aber die Möglichkeit, von ihnen eine direkte intuitive Erkenntnis zu haben. Diese Möglichkeit kommt nur dem göttlichen Verstand zu , der als Einziger reinen Verstand hat: ,,Gottes Verstand ist rein und in ihm lauter” . Für uns hingegen besteht keinerlei Möglichkeit einer rein verstandesmäßigen Intuition, die frei wäre von jeglicher sinnlichen Empfindung und/oder Einbildungen. Die Gründe aus denen Kant Wolff verbittert vorwirft, eine solche Möglichkeit vertreten zu haben, bleiben immer noch unerklärlich . Laut Wolff haben sämtliche Allgemeinbegriffe immer ihren Ursprung in den Empfindungen, und da diese als der intuitiven Erkenntnis zugehörig betrachtet werden, stellt die Intuition den Anfang jeder Erkenntnis und Reflexion dar: “so werden wir finden, dass nicht allein alle Einbildungen, sondern auch die allgemeinen Begriffe von den Empfindungen ihren Ursprung nehmen. Da nun die Empfindungen zu der anschauenden Erkäntniß gehören; so nimmet alles unser Nachdencken von der anschauenden Erkäntniß ihren Anfang. Ehe wir dem nach auf eine Sache zu dencken gebracht werden, müssen wir einen Grund davon in unsern Empfindungen finden: und dieses findet man auch in allen geometrischen Beweises, da man jederzeit aus dem Anschauen der Figuren etwas annimet, welches zum Anfange der Gedancken dienet“ . Die anschauende Erkenntnis ist also Teil der intuitiven Erkenntnis. Die Herausbildung jeder Art eines reflexiven Urteils (“Nach-Urtheil”) muß immer auf einem intuitiven Urteil beruhen, das Wolff aus genau diesem Grund auch als “Grund-Urtheil” bezeichnet. Sogar bei den geometrischen Beweisen stellt die Intuition der Figuren einen unersetzlichen Ausgangspunkt für das Denken dar. Die Affinität zwischen beiden Arten der Erkenntnis, der der sinnlichen Empfindung und der Intuition, beruht auch auf der Affinität zwischen der Definition der Ideen als Repräsentationen der Dinge und der der sinnlichen Empfindungen, die auch als “ideae rerum materialium praesentium” bezeichnet werden. Folglich werden die Empfindungen als eine Unterklasse der Ideen aufgefasst, und zwar präzise als diejenigen, die die gegenwärtigen wirklichen (avevo prima tradotto „tatsächlich“ nel senso di „wirklich“, ma secondo Axel si deve tradurre materiell). Dinge repräsentieren. Diese sind nichts anderes als “Vorstellungen des gegenwärtiges Zustandes der Welt” . Doch mit den sinnlichen Empfindungen ist das Feld der intuitiven Erkenntnis noch nicht erschöpfend behandelt. Zu ihr gehören nämlich auch die Anschauungen des Verstandes oder vielmehr die inneren Wahrnehmungen, die durch die Veränderung der Seele hervorgerufen werden. Diese Anschauungen des Verstandes vervollständigen zusammen mit den sinnlichen Empfindungen und den Einbildungen das Feld der intuitiven Erkenntnis, die es hier/in unserem Fall, wie schon hervorgehoben, nur mit dem Singulären zu tun haben kann, während unser Verstand zur Erkenntnis der Universalien ‘immer’ auf die symbolische Erkenntnis zurückgreifen muss. Die Wolffsche Konzeption der Intuition wird noch besser verständlich, wenn man seine These beachtet, nach der sich die symbolische Erkenntnis aufgrund des Rückgriffs auf die ars characteristica combinatoria auf eine quasi-intuitive Erkenntnis zurückführen lässt: “Ope artis combinatoriae characteristicae cognitio simbolica convertitur quasi in intuitivam, etiam in eo casu, ubi cognitio intuitiva distinta haberi nequit” . In der Charakteristik reduziert sich das Verstehen der Bedeutung der allgemeinen Begriffe auf die klare Wahrnehmung ihrer singulären Zeichen.(se non sbaglio era giá tedesco questa frase; non capisco bene che cosa vuol dire „Wahrnehmung ihrer singulären Zeichen“)Eben jene charakteristische Entsprechung zwischen singulären Zeichen und allgemeinen Begriffen erlaubt die Rückführung der symbolischen Erkenntnis auf eine quasi-intuitive Erkenntnis. Die Möglichkeit dieser Rückführung darf sich nicht nur darauf stützen, dass die ars characteristica combinatoria ein eindeutiges Verhältnis zwischen Zeichen und Bezeichnetem sicherstellt, sondern vor allen Dingen auch darauf, dass man wegen dieses eindeutigen Verhältnisses aus der Struktur der Zeichen unmittelbar die möglichen Verbindungen der bezeichneten Dinge ablesen kann. Wenn dieses Verhältnis zwischen Zeichen und Bezeichnetem wirklich charakteristisch ist, dann könnte die symbolische Erkenntnis der allgemeinen Begriffe adäquat durch die intuitive Erkenntnis der singulären Zeichen ersetzt werden. Diese Ersetzung würde es deshalb erlauben, zu einer quasi-intuitiven Erkenntnis der in der ars characteristica combinatoria bezeichneten Allgemeinbegriffe zu gelangen, und damit also auch in den Fällen, in denen uns die Möglichkeit einer deutlichen intuitiven Erkenntnis verwehrt ist. 4. Die rationale Erfahrung Um die Wolffsche Konzeption der Erfahrung besser zu verstehen, ist es zweckmäßig, den in § 27 der Ontologia entwickelten Begriff der Erfahrung zu betrachten: “Eam experimur mentis nostrae naturam, ut, dum ea judicat aliquid esse, simul judicare nequat, idem non esse”. Diese rationale Erfahrung (E4), die wird als ursprüngliche und grundlegende Tätigkeit der Seele begriffen: “Experientia, ad quam hic provocamus, obvia est, ut alia magis obvia censeri nequeat: ea enim presto est, quamdiu mens sui sibi conscia”. Dies ist die rationale Erfahrung, die jede Wahrnehmung begleitet und ist der Grund des Bewußtseins der Unmöglichkeit, einen Sachverhalt anders wahrzunehmen als man ihn wahrnimmt. Aufgrund der Erfahrung (E4) begreift das Erkenntnissubjekt seine Ohnmacht gegenüber einer absolut unabhängigen Welt, die jedem seiner Versuche, den wahrgenommenen Sachverhalt zu modifizieren, Widerstand entgegensetzt. Die psychische Mühe, die mit dieser Arbeit verbundene Anstrengung, erlaubt es, diese Operation als mehr als eine einfache Erfahrung anzusehen, bei der lediglich die Ausübung der Aufmerksamkeit vonnöten ist; hier scheint vielmehr eine Annäherung an den Begriff des Experiments stattzufinden, da die Experimente im Gegensatz zu den Erfahrungen “unserm Fleisse“ bedürfen, um sich zu verwirklichen (vgl. hier § 1). Wolff ordnet dem Begriff (E4) jedenfalls eine experimentelle Konnotation zu und eben dieser Begriff bildet die Grundlage seiner Konzeption einer universalen Experimentalphilosophie. Genau diese rationale Erfahrung (E4) wird nun von Wolff als “Fundamentum principii contradictionis” betrachtet. Im folgenden, in der Psychologia empirica, wird der Begriff (E4) zunächst als “Fundamentum cognitionis exixtentiae animae” betrachtet und dann als “Principium cognoscendi” der eigenen Existenz . Die Gewissheit dieses Grundsatzes erfolge cartesisch aus eben der Erfahrung des Zweifels . Die rationale Erfahrung (E4) der Unmöglichkeit, einen von dem tatsächlich wahrgenommenen Inhalt verschiedenen Inhalt wahrzunehmen, wird durch die Beispiele Wolffs des öfteren illustriert: “Solem lucere cognoscimus ad ea attenti, quae visu percipimus. Unde esperienza constare dicitur, quod Sol luceat. Similiter ad nosmet ipsos attenti cognoscimus, nos non posse assensum praebere contradictoriis, v. gr. non posse sumere tanquam verum, quod simul pluat, vel non pluat” . Der Rekurs auf ein empirisches Beispiel, der Erfahrung des Sonnenscheins (oder des Regnen), zeigt daß Wolff dieses Experiment für grundlegend und wirkungsvoll hinsichtlich aller Wahrnehmungsinhalte hält, von welcher Art diese auch seien (empirisch oder rational). Das Wolffsche Projekt einer universalen Experimentalphilosophie, das die Tätigkeit (secondo Axel si tratta della funzionalitá normale (?)) der Seele mit den empirischen Daten verknüpft, die aus der Außenwelt oder aus der Seele selbst kommen, basiert auf eben der Überzeugung, dass das Bewusstsein beständig diese experimentellen Akte (E4) durchführt. Und eben jene experimentelle Konzeption des Bewusstseins erlaubt es Wolff, die Kunst der Wahrheitsfindung – und zwar vermittelt durch die Experimentalkunst - über den Bereich des Physischen hinaus zu erweitern: „eidem tamen locus est in omni philosophia, ipsa Theologia naturali. Quamobrem aliquoties me jam monuisse memini, quod detur etiam Theologia naturalis experimentalis, immo philosophia experimentalis ad omnes omnino philosophiae partes extendatur“ . Die Erfahrung der Unmöglichkeit, etwas Widersprüchliches (E4) anzunehmen, diene dazu, sich der Verläßlichkeit unserer Wahrnehmungsinhalte sicher zu sein; sie legitimiert die Behauptung von Wolff, der gemäß alle seine grundlegenden philosophischen Begriffe von experimentellem Charakter sind . So müssen in der Tat alle Begriffe der Prüfung der rationalen Erfahrung (E4) ausgesetzt werden; diese stammen aus “ex propriis experimentis, in seipso … factis” . Folglich impliziert die experimentelle Konnotation der Philosophie nicht nur die Anerkennung eines empirischen Fundamentes, sondern auch die der Notwendigkeit einer kontinuierlichen subjektiven Überprüfung durch Erfahrungen des Typus (E4) des Inhalts und der Form all unserer möglichen Erfahrungen. Es ist genau diese Erfahrung des Widerspruchs (E4) - d.h. die repugnantia, das zu leugnen, was man wahrnimmt - , die es ermöglicht, auch die empirischen Propositionen ohne jeden Zweifel aufzustellen und sie also zu ‚unbezweifelten Propositionen’ zu erheben. Wolff bedient sich dieses Begriffsapparates, um sein Programm einer universalen Experimentalphilosophie auszuarbeiten, das in der Lage wäre, den experimentellen Charakter an alle Disziplinen zu vererben und weiterzugeben, den die Physik – und damit die Königin der empirischen Wissenschaften – schon erworben hatte. “Ceterum experimentatio posset quoque ad omnem philosophiam reliquam estendi, atque sic Philosophiae experimentalis notio amplior evaderet, quam ubi vulgo ad solam Physicam experimentalem nomen istud restringitur” . Hinsichtlich der Interpretation der grundlegenden Rolle der rationalen Erfahrung (E4) ist offensichtlich Vorsicht geboten. Da das Prinzip des Widerspruchs ein unbeweisbares Prinzip ist, wird die rationale Erfahrung mit Sicherheit nicht dessen logisches sondern epistemologisches Fundament bilden. Das Prinzip des Widerspruchs kann mit Sicherheit nicht aus dieser rationalen Erfahrung folgen, auch wenn nur letztere uns die Existenz und die Wirksamkeit dieses Prinzips erkennen lassen kann. Jedenfalls wäre es ohne diese rationale Erfahrungen unmöglich, “sine probatione” die Universalität und Notwendigkeit des Prinzips des Widerspruchs zu erkennen und anzunehmen. In der Philosophie Wolffs verlaufen ordo cognoscendi und ordo essendi parallel, aber in inverser Richtung: epistemologisch ist das fundamentum die rationale Erfahrung (E4), ontologisch hingegen ist das fundamentum das Prinzip des Widerspruchs. Zwischen beiden Fundamenten besteht jedenfalls eine substanzielle Verwandtschaft. Eigentlich ist die rationale Erfahrung (E4) nichts anderes als eine Anwendung , oder besser eine Psychologisierung des Prinzips des Widerspruchs. Scusi: avevo visto solo una sezione tedesca intera e pensavo che fosse corretta Die Beziehung zwischen dieser rationalen Erfahrung (E4) und dem Prinzip des Widerspruchs spiegelt im übrigen die Überzeugung von Wolff wider, daß die Erkenntnis, von welcher Art sie auch immer sei, ihren Anfang nur aus der Erfahrung nehmen kann, also aus den singulären Dingen. Die singuläre Erfahrung (E4) erlaubt uns gerade, die Notwendigkeit und somit die Allgemeinheit des Widerspruchsprinzip zu erkennen. Anders formuliert: Die ontologische Notwendigkeit hängt epistemologisch von der psychologisch erfahrenen Notwendigkeit ab, die das Subjekt durchmacht und erleidet. Alles in allem scheint Wolff eine Art Quadratur des Kreises zu verfolgen, die dennoch nicht ohne Reiz ist: die Ausübung von Intuition/rationaler Erfahrung (E4) sollte die erkenntniserweiternde Funktion des Prinzips des Widerspruchs beweisen; oder – in Kants Terminologie - dessen synthetische Funktion. Der Realismus, der theoretische Fallibilismus, der Probabilismus und die Gegenstandsgerichtetheit seiner Epistemologie sind jedoch Aspekte, die den Schwächen seines Unterfangens ein geringeres Gewicht verleihen. Außerdem stellt er die Erkenntnis als ein vervollkommnungsfähiges Unternehmen dar, das dem Fortschritt offensteht . Später wird Kant, auch wenn er dabei eine deutlich andere Richtung einschlägt als Wolff, eine nicht weniger anspruchsvolle Quadratur des Kreises verfolgen, indem er den Versuch unternimmt, mit den synthetischen Urteilen a priori eine erkenntniserweiternde Notwendigkeit zu begründen. Doch in der Philosophie des Kritizismus fehlen die Aspekte, die den Schwächen der Wollfschen Konzpetion ein geringeres Gewicht verliehen hatten. Auch aus diesen Gründen nimmt sie als eine eigentliche philosophia definitiva Gestalt an, die durch die immunisierende Kraft des Transzendentalen geschützt wird.

Erfahrung und Intuition in der Philosophie von Christian Wolff

CATALDI MADONNA, LUIGI
2007-01-01

Abstract

ERFAHRUNG UND INTUITION IN DER PHILOSOPHIE VON CHRISTIAN WOLFF.  0. Vorbemerkung In diesem Aufsatz möchte ich den Versuch unternehmen, den Erfahrungsbegriff zu klären, der Wolffs Projekt einer universales Experimentalphilosophie zugrunde liegt, die sich auf alle Gebiete der ‘Weltweisheit’ erstrecken soll. Dabei werde ich mich vor allen Dingen mit der Bedeutung des Erfahrungsbegriffs beschäftigen und nur am Rande auf die grundlegende Rolle, die die Erfahrung innerhalb der Wolffschen Epistemologie spielt, eingehen: letztere zu untersuchen stellt ein zwar mit Mühe, mittlerweile aber in der Literatur der letzten Jahrzehnte erreichtes Ziel dar . Der Aufsatz ist in vier Abschnitte unterteilt. Im ersten versuche ich zu zeigen, was Wolff unter Erfahrung versteht. Im zweiten Abschnitt werde ich mich mit der Frage nach der reinen Erfahrung und dem reinen Verstand auseinandersetzen. Im dritten werde ich den Versuch unternehmen, die substanzielle Übereinstimmung zwischen seinem Begriff der Erfahrung und dem der Intuition transparent zu machen. Der letzte Abschnitt dient der Betrachtung der Art der rationalen Erfahrung, die Wolff zum Fundament des Prinzips des Widerspruchs und seines Projekts einer universalen Experimentalphilosophie macht. 1. Die Erfahrung In der Psychologia empirica unterscheidet Wolff zwischen Beobachtung und Experiment. Die Beobachtung wird definiert als (E1) l’”experientia, quae versatur circa facta naturae sine nostra opera contingentia”, während das Experiment verstanden wird als (Ex) “experientia, quae versatur circa facta naturae, quae nonnisi interveniente opera nostra contingunt” . Also scheint in der Psychologia empirica die Möglichkeit der des Erfahrungserwerbs auf den “mundus adspectabilis” beschränkt zu sein, dessen Realität uns per definitionem durch die Empfindungen bestätigt wird. Insofern diese durch den Druck der Dinge und der Sachverhalte der realen Welt auf die Sinnesorgane hervorgerufen werden, sind sie »nicht anders als Vorstellungen des gegenwärtigen Zustandes der Welt«. Und da die Natur als Aggregat all der Kräfte definiert wird, die mit den koexistierenden Körpern auf der Welt verknüpft sind , stellt sie etwas `Sichtbares´ dar, das also nur durch die Anwendung der äußeren Sinne erkannt werden kann; Wolff bezeichnet dementsprechend die Gegenstände als natürlich, deren Grund im Wesen und in der Natur der Körper enthalten ist. Der die “facta naturae” betreffende Begriff (E1) taucht ständig innerhalb des Wolffschen Werkes auf. Auch der Begriff der Erfahrung in Deutsche Logik ist vom Typus (E1): identisch mit dem Begriff der Beobachtung und auf die bloßen Empfindungen begrenzt. Was die Beobachtungserfahrung (E1) vom Experiment (Ex) unterscheidet, ist der jeweils für das Subjekt charakteristische Aktivitätstypus, das diese beiden Arten der Erfahrung macht. Im Fall der Beobachtung muß das Subjekt lediglich seine Sinne wach halten und in der Lage sein, seine Aufmerksamkeit auf Ziele zu richten, die vom eigenen Willen abhängen . Somit wird die Aufmerksamkeit als die erste der höheren Fähigkeiten aufgefasst, ohne die keine “Einsicht in den Zusammenhang der Dinge” und also auch keine Vernunft möglich wäre . Genauer gesehen besteht die Aufmerksamkeit in der Fähigkeit, größere Klarheit in den Gedanken, welcher Art diese auch immer sein mögen, hervorzubringen . Jedoch muß die Aufmerksamkeit beim Hervorrufen größerer Klarheit von etwas gleichzeitig die Verdunkelung von etwas anderem bewirken , da unser Verstand es aufgrund seiner Begrenzung nicht ertragen könnte, die Aufmerksamkeit gleichzeitig auf alle seine Gedanken zu richten. Also ist im Fall von (E1) die Aktivität des Subjekts zwar unentbehrlich, bleibt jedoch beschränkt auf die Ausübung des eigenen Willens, der die Aufmerksamkeit hervorruft und diese lenkt. Im Falle des Experimentes (Ex) greift hingegen das Subjekt bei der Festlegung der Erfahrungssituation ein: “Im ersten Falle dependiret die Würcklichkeit dessen, was geschiehet, bloß von der Natur; im andern aber mit von der Kunst oder von unserm Fleisse“ . Folglich wird in (E1) die Realität der erfahrenen Dinge durch die Empfindung vergewissert, hängt jedoch von der Natur ab. Hingegen wird in (Ex) die Realität der erfahrenen Dinge durch das Erkenntnissubjekt festgelegt. Diese hängt ab von der technischen Kompetenz und von der Anstrengung des Experimentators, der hierdurch idealisierte Situationen, die in der Natur in Wirklichkeit nicht existieren, realisieren kann, wie z.b. im Falle des Experiments des Gewichtes der Luft sie “keine Kugeln, Luft-Pumpen und Wagen zusammen bringet, vielweniger die Kugeln auspumpet, und an die Wage hänget” . Diese Unterscheidung zwischen Erfahrung und Experiment kommt häufig in Wolffs Werk vor und war schon in der Deutschen Metaphysik vorgeschlagen worden. Dort spricht Wolff diesbezüglich von “gemeine[r] Erfahrung”, die er auch observatio nennt, und von “Versuche[n] oder Experimente[n]”, für deren Realisierung unsere “unsere Bemühungen” notwendig sind. Und im ersten Register desselben Werkes, in dem einige Entsprechungen zwischen deutschen und lateinischen Fachausdrücken festgelegt werden, wird der Ausdruck “Erfahrungs-Kunst” als Übersetzung des lateinischen Ausdruckes „ars observandi” vorgeschlagen. Die Definitionen der Psychologia empirica entsprechen also denen der Deutsche Metaphysik. Doch der Begriff (E1) ist nicht der einzige Begriff der Erfahrung, auf dem die Wolffsche Konzeption basiert. In der Logica finden wir einen deutlich erweiterten Begriff der Erfahrung, der nicht mehr nur auf die Wahrnehmungen, die die “facta naturae” betreffen, beschränkt ist, das heißt auf die sinnlichen Empfindungen, sondern der auf ‚alle’ unsere Wahrnehmungen ausgedehnt wird und den wir deshalb neutral als (E2) ‚Wahrnehmungserfahrung’ bezeichnen werden: “Experiri dicimur, quicquid ad perceptiones nostras attenti cognoscimus. Ipsa vero horum cognitio, quae sola attenzione ad perceptiones nostras patent, experientia vocatur” . Hier wird die Erfahrung mit der Erkenntnis identifiziert, die durch die einfache Aufmerksamkeit hinsichtlich unserer Wahrnehmungen hervorgerufen wird, und Erfahren ist deshalb gleichbedeutend damit, den eigenen Wahrnehmungen gegenüber aufmerksam zu sein. Es ist offensichtlich, daß die Erfahrungen desto wirksamer sein werden, je größer der Grad der Klarheit unserer durch die Aufmerksamkeit bestimmten Wahrnehmungen ist. Laut Wolff gibt es zwei Arten der Wahrnehmung: diejenigen, die durch etwas Äußeres, “ausser uns”, das auf unsere Sinnesorgane einwirkt, hervorgerufen werden, und die die eigentlichen sinnlichen Empfindungen genannt werden . Diejenigen hingegen, die durch etwas “in uns” hervorgerufen werden, das heißt durch Veränderungen der Seele, die auf unseren inneren Sinn einwirken, können wir als innere Wahrnehmungen bezeichnen. Folglich betrifft im Fall von (E2) die Erfahrung alle Wahrnehmungen, seien sie nun durch den Druck der äußeren Welt auf die Sinnesorgane verursacht oder durch die Veränderungen der Seele, die den inneren Sinn . Im Fall von (E1) betrifft die Erfahrung hingegen nur die eigentlichen sinnlichen Empfindungen und kann deshalb als eine äußere Erfahrung betrachtet werden. An dieser Stelle ist eine kurze Erwägung zu beachten, da die Unterscheidung zwischen “Empfindungen und die Veränderungen der Seele” auf einen Holzweg führen kann. Zwischen beiden Arten der Wahrnehmung, der äußeren – d.h. der sinnlichen Empfindungen – und der inneren, besteht eine substanzielle Verwandtschaft: Empfindungen und innere Wahrnehmungen sind beide “Empfindungen und die Veränderungen der Seele” . Sie sind beide “Empfindungen” , da sie durch unsere Sinne hervorgerufen werden: durch fünf äußere Sinnesorgane, die den äußeren Sinn bilden, und durch den inneren Sinn. Indem sie jedoch Repräsentationen darstellen, sind beide “Veränderungen der Seele” . In dieser Hinsicht stellen sie beide Aktivitäten der Seele dar und haben in dieser ihren Grund. Mit anderen Worten: sie werden sowohl als passiv als auch als aktiv beurteilt. Der einzige Unterschied zwischen beiden Arten der Wahrnehmung, den Wolff zuzulassen scheint, bezieht sich auf ihr äußeres Sein, „ausser uns“, oder inneres Sein „in uns“ – und deshalb wird an dieser Stelle auch terminologisch ein Unterschied zum Ausdruck gebracht. Entgegen des Anscheines dürfen die oben erwähnten Unterschiede zwischen Begriff (E1) und Begriff (E2) nicht hinsichtlich der Folgerichtigkeit der Wolffschen Konzeption irreführen. Weder konkurrieren die beiden Begriffe (E1) und (E2) miteinander, noch sind sie unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb der Entwicklung von Wolffs Denken diesbezüglich zuzuschreiben. In der Tat ist der Begriff der Logica (1728) später als der der Deutschen Metaphysik (1720), dennoch liegt er gut vier Jahre vor Psycologia empirica (1732), der, wie wir gesehen haben, praktisch identisch mit dem in der Deutschen Metaphysik entwickelten Begriff ist. Einen starken Beleg zugunsten der Folgerichtigkeit der Wolffschen Konzeption stellt die Präsenz beider Begriffe (E1) und (E2), des eingeschränkten und des erweiterten, im selben Werk dar. Eben deshalb finden wir in der Deutschen Metaphysik außer dem eingeschränkten Begriff (E1) auch den stärker erweiterten Begriff (E2): “Die Erkänntniß, dazu wir gelangen, indem wir auf unsere Empfindungen und die Veränderungen der Seele acht haben, pflegen wir Erfahrung zu nennen” . Und mit § 11 der Psychologia empirica, in dem die Frage nach unserer Existenz eingeführt wird, bezieht sich Wolff auf den erweiterten Begriff (E2) der Logica anstatt auf den eingeschränkten Begriff (E1), der in § 456 derselben Psychologia empirica dargelegt wird. Also werden sowohl in der Deutschen Metaphysik und in der Psychologia empirica der ausgedehnte Begriff (E2) geltend gemacht, und Erfahren entspricht dem Aufmerksamsein gegenüber den eigenen, den äußeren und/oder den inneren, Wahrnehmungen. Also resultiert aus dem erweiterten Begriff (E2) – und das gilt ebenso für den eingeschränkten Begriff (E1) – auch ein weiterer eingeschränkter Begriff (E3) der inneren Erfahrung, der lediglich die inneren Wahrnehmungen betrifft, die durch die Veränderungen der Seele in bezug auf den inneren Sinn hervorgerufen werden. In der Deutsche Logik verfügt Wolff noch nicht über eine entsprechend klare Unterscheidung zwischen Beobachtungserfahrung (E1) und Experiment (Ex), und er legt auch noch nicht den allgemeineren Begriff der Wahrnehmungserfahrung (E2) vor. Doch um das Jahr 1720 herum scheint die Bedeutung des Begriffes der Erfahrung im Werk Wolffs Stabilität zu gewinnen. Alle drei Begriffe der Erfahrung - (E1) (E2) (E3) – und der Begriff des Experiments (Ex) stellen vielmehr Einsatzstücke (ho cercato una parola per: Dübel(tasselli) e ho scelto Versatzstücke, perché Einsatzstücke non esiste come parola, anche se é piú chiaro)einer einheitlichen und deutlich formulierten Konzeption dar, bei der die zwei eingeschränkten Begriffe (E1) und (E3), d.h. die äußere Erfahrung und die innere Erfahrung, als besondere Fälle des weiter gefassten Begriffs der Wahrnehmungserfahrung (E2) aufgefasst werden müssen. Diesen drei Begriffen wird ein vierter hinzugefügt: die rationale Erfahrung (E4) der Unmöglichkeit, einen Sachverhalt anders wahrzunehmen als man ihn wahrnimmt (hier in § 4 betrachtet). In Wirklichkeit sind diese Unterscheidungen bei Wolff empirisch nicht in dieser Deutlichkeit feststellbar, sondern dienen vielmehr dem Aufweis der Komplexität des Themas der Erfahrung und des nicht empirischen Charakters einiger seiner Komponenten. Es ist wahrscheinlich, daß Wolff diese Unterscheidungen innerhalb des Begriffs der Erfahrung auch für den Begriff des Experiments geltend macht. Ausdrücke wie “ex propriis experimentis, in seipso … factis” scheinen sich tatsächlich auf eine Art mentales Experiment zu beziehen, bei dem das Eingreifen, die Anstrengung des Experimentators als “Fleiss“ , als psychologische Anstrengung aufgefasst wird. Wolff klärt den Begriff des mentalen Experiments nie genau, doch es ist wahrscheinlich, dass die rationale Erfahrung (E4) in eben jenem `experimentellen´ Sinn verstanden werden muß. Wolff schreibt die sinnlichen Empfindungen den äußeren Sinnen und die inneren Wahrnehmungen dem inneren Sinn zu. Beide Sinne erfüllen eine Vermittlungsfunktion mit dem Verstand, der auch – und das nicht zufällig – als oculus mentis definiert wird. Es besteht eine enge strukturelle Entsprechung zwischen dem Verstand, dem Auge des Geistes, der aufgrund des inneren Sinnes innere Sachverhalte (ma innere Sachverhalte sono Zustände, o no?)und Vorgänge sieht, und den fünf Sinnen – dem oculus corporis - , die die äußere Welt sehen. Im übrigen erklärt Wolff ausdrücklich, dass das Thema des Lichtes – man denke beispielsweise an das “Lumen animae” – und des “Gesichtes” seine Epistemologie grundlegend durchdrungen haben . Dennoch ist der Unterschied zwischen den beiden Arten von Auge und den beiden wahrgenommenen Welten trotz der bestehenden Affinitäten für das Subjekt, das diese wahrnimmt, evident: “Wir finden aber einen Unterschied unter den Gedancken, wenn wir von Dingen ausser uns und in uns gedencken” . Laut Wolff wären Unterschiede zwischen den Gedanken identisch mit den Unterschieden zwischen den Begriffen ; d.h. auch diese beruhten auf dem Grad von Klarheit und Deutlichkeit der Gedanken. Wolff setzt das Vermögen des Erkenntnissubjektes, zwischen den verschiedenen Arten der Erfahrung zu unterscheiden, voraus: zwischen der äußeren (E1), begrenzt durch die äußeren Sinne, und der inneren (E2), die sich ausschließlich durch innere Wahrnehmungen oder durch das ‚Sehen’ des Verstandes ergibt. Also ergibt sich die Erkennntis von etwas aus der Erkenntnis des Unterschiedes zwischen „uns“ und „ausser uns“, wobei dieser „Unterschied unserer von dem, was wir gedencken“ – wie wir weiter vorne sehen werden (§ 3) – als die Grundlage unseres Bewusstseins aufgefasst wird. Jedenfalls ist in allen vier Fällen – (E1), (E2), (E3) und (E4) – die Funktion und die Bedeutung des Begriffs der Erfahrung die gleiche: ‘aufmerksam den eigenen Wahrnehmungen gegenüber sein’. Die Aufmerksamkeit bildet somit die Bedingung der Möglichkeit von jeder Art von Erfahrung. Mit anderen Worten: Ohne den durch die Aufmerksamkeit erzeugten rationalen Impuls können keine Erfahrungen welcher Art auch immer gemacht werden. Fassen wir zusammen: der Begriff der Wahrnehmungserfahrung (E2) stellt den allgemeinen Begriff dar, dessen Spezialfälle durch die Empfindungserfahrung (E1) und durch die innere Erfahrung (E3) konstituiert werden. Es ist offensichtlich, dass diese Unterscheidungen nicht die Möglichkeit ausschließen, dass eine Erfahrung gleichzeitig durch (E1), (E2) und (E3) konstituiert wird. Das wird unter § 4 bestätigt werden können. Wolff konzipiert einen eingeschränkteren Begriff der inneren Wahrnehmungserfahrung (E3): eine rationale Erfahrung (E4), aufgrund der man die Unmöglichkeit erfährt, einen Sachverhalt anders wahrzunehmen als man ihn wahrnimmt. Und genau diese rationale Erfahrung macht jede Art der Wahrnehmungserfahrung (E2) möglich und begleitet diese. Auf dieser rationalen Erfahrung (E4) basiert auch die Erkenntnis des Prinzips des Widerspruchs. 2. Reine Erfahrung und reiner Verstand Für Wolff stellt die Erfahrung den einzig möglichen Anfang für jede Art von Erkenntnis dar. Das empiristische Vorgehen von Wolff ist in manchen Fällen sogar noch entschiedener als das eines Locke . Die Erfahrung ist also unumgänglich, doch sie ist immer singulär, “nonnisi singularia percipimus” ; und aus den Erfahrungen können deshalb nur Begriffe und Urteile hervorgehen, die auf der Wahrnehmung “ex rerum singuliarum” beruhen. In der Tat betreffen die Wahrnehmungen, aus welchem Sinn auch immer sie hervorgehen (äußerer und/oder innerer), ‘immer und nur’ einzelne Dinge oder Sachverhalte, d. h. “Individuen” . Diese Überzeugungen haben zur Konsequenz, dass Wolff keine Ausnahme bezüglich der These zulässt, dass die Erkenntnis mit dem Singulären beginnt und erst danach – aufgrund von Übergängen und anderen diversen Verfahren – zum Universalen gelangt. Die cognitio historica, das heißt die Erkenntnis “eorum, quae sunt atque fiunt” , stellt das “fundamentum” der rationalen Erkenntnis dar, das heißt der “cognitio rationis eorum, quae sunt, vel fiunt”, die Wolff “philosophisch” als philosophisch bezeichnet. Noch nicht einmal Gott scheint sich dieser Bedingung entziehen zu können: Er ist der einzige “philosophus absolute summus” und dennoch ist auch er, bevor er zu einem solchen wird, ein “Historicus absolute summus” , der “omnia singularia in seipso videt” , unabhängig davon, ob diese existent oder nur möglich sind. Auch wenn Wolff die fundamentale Rolle der Erfahrung anerkennt, übertreibt er diese nicht, sondern setzt sich damit in kritischer Klarheit auseinander. Er ist sich darüber im Klaren, daß sich in unseren Erfahrungen immer theoretische Interpretationen ablagern, die schwer von den Wahrnehmungen zu unterscheiden sind, die die Erfahrung selbst konstituieren. Es erscheint ihm nicht möglich, eine empirische Proposition zu isolieren, die nicht schon mit etwas, das keine Erfahrung ist, vermischt wäre. Insofern wäre es legitim, von Interpretationen zu sprechen, die mehr oder weniger durch die Erfahrung berichtigt wurden, anstatt von reinen Erfahrungen. Mit anderen Worten: Die Erfahrung ist für Wolff immer mit Theorie beladen und deshalb weist er darauf hin, dass die Interpretation der Erfahrungen immer hypothetischer Natur sei: “was die Erfahrung zeiget, ist unstreitig: die Erklärung wie dasselbe zugehet, ist eine Hypothesis“ . Es ist darauf zu achten, kein “Vitium subreptionis” zu begehen, also nicht “unsere Einbildungen und vorgefassete Meinungen mit der Erfahrung” zu vermischen, wodurch man unter der Hand Prinzipien erhielte, die nicht in der Wirklichkeit fundiert sind . Die Einsicht in die Möglichkeit und Häufigkeit des vitium subreptionis könnte auch die Möglichkeit eröffnen, in seiner Reinheit den empirischen Gehalt einer Proposition zu isolieren. Doch diese Möglichkeit ist für Wolff lediglich ein theoretischer Kunstgriff, dessen er sich bedient, um die Funktion der Erkenntnis zu erklären. Die reine Erfahrung ist nicht nur ein unerreichbares Ziel für unseren Verstand – und auch wenn sie es wäre, bliebe sie dennoch epistemologisch wirkungslos für den Fortschritt der Erkenntnis, wie die Überlegungen Wolffs hinsichtlich der angenommenen Reinheit der Beobachtungen, d.h. Erfahrungen des Typus (E1) zeigen. Tatsächlich ist für Wolff die Beobachtung nie rein und kann auch nie rein sein; und diese Eigenschaft der `Nicht-Reinheit´ ist sowohl eine Tatsachenfrage als auch eine Begründungsfrage. Die Beobachtung muß sich immer an Theorien ausrichten, sonst wäre sie, was den Gesichtspunkt der Information anbelangt, blind und unbrauchbar. Laut Wolff ist dies der Fall bei einer beobachtenden Wissenschaft wie der Astronomie, die damals schon weit fortgeschritten war, bei der die Beobachtungen offensichtlich eine fundamentale Rolle dabei spielen, uns eine Art dialektisches Verhältnis oder besser eine Reziprozität zwischen Theorie und Beobachtung zu lehren, das heißt “quantum observationibus debeat teoria & quantum vicissim observationes debeant teoriae, observationibus theoriam & teoria vicissim observationes continuo perficientibus” . Dennoch erhält die Theorie auch in einer Beziehung der reziproken Unterstützung einen gewissen Primat gegenüber den Beobachtungen, da es eigentlich die Theorie ist, die ihre Interpretation und ihren Fortschritt erlaubt. Ohne die Theorien käme man bei der Erkenntnis nicht weit. Man muß immer wissen, was man suchen will, “ehe die Observationen angestellet werden” . Mit anderen Worten: Beobachtungen sind nur dann aussagekräftig, wenn sie von einer Theorie beleuchtet werden; ihre Bedeutung wird jedenfalls durch die theoretische Zielsetzung bestimmt, die der Beobachtung vorangeht und diese anleitet, auch im Falle der Erfolglosigkeit dieser Zielsetzung. Die Erfahrung ist also grundlegend, doch es muss immer eine theoriegeleitete Erfahrung sein. Folglich besteht für uns weder die Möglichkeit der reinen Erfahrung, die uns auch gar nichts nützen würde, noch die des reinen Verstandes : “unser Verstand [ist] niemahls gantz reine” ; unser Verstand ist in der Tat begrenzt, sei es hinsichtlich der Objekte oder der Art und Weise, diese zu repräsentieren . Erfahrung und reiner Verstand stellen für Wolff nur asymptotische Annäherungen dar, die die Aktivität unserer Erkenntnis begrenzen; und sie sich in ihrer ‘Reinheit’ unterschieden zu vergegenwärtigen, dient nur dazu, die Funktionsweise der Erkenntnis zu verstehen und zu erklären. Sie fungiert jedoch nicht normativ, da diese beiden Grenzen für uns objektiv unmöglich und unergiebig sind. Also besteht für unseren Verstand bei den empirischen Aussagen keine Möglichkeit, deutlich zwischen empirischen Inhalten und rationalen Inhalten zu unterscheiden. Wolff hätte sicherlich, wenn er es gekonnt hätte, die Überzeugung von Kant, “sicher ein reines Erkenntnis von empirischen” trennen zu können, als ungerechtfertigt angefochten. Der Ausdruck “connubium rationis et experientiae”, der dank Wolff soviel Erfolg hatte , kann zu Verwirrung führen, wenn man davon ausgeht, dass dieses connubium ein noch zu verfolgendes Ziel darstellt. Für Wolff ist die Verbindung schon vollzogen und durchdringt vom ersten Moment an die Hervorbringung der Erkenntnis. Der Philosophie kommt nur eine deskriptive Aufgabe zu: zu erklären, wie sich diese Verbindung in den verschiedenen Graden der Erkenntnis verwirklicht. 3. Die Intuition Innerhalb der Wolffschen Konzeption der Erfahrung taucht eine interessante Besonderheit auf. Seine Definition der Erfahrung als Aufmerksamkeit gegenüber unseren Beobachtungen ähnelt der Definition der cognitio intuitiva sehr: “Cognitio, quae ipso idearum intuitu absolvitur, dicitur intuitiva, seu, rem intuitive conoscere dicimur, quatenus ideae ejus, quam habemus, nobis sumus conscii” . Die intutitive Erkenntnis betrifft also die Intuition der Ideen, und “etwas intuitiv zu erkennen” scheint gleichbedeutend damit zu sein, sich über ”dieses etwas bewusst zu sein”. Dann wäre das Bewusstsein sogar nichts anderes als das Produkt der Intuition . Wolff betrachtet die Intuition als die erste Verstandesoperation und in diesem Sinne entspricht sie der “notio cum semplici apprehensione” , die sich bewahrheitet “dum rem sive sensi, sive imaginationi praesentem tantum intuemur, seu attentionem nostram in eadem dirigimus, eam simpliciter apprehendere dicimur” . Erst in einer zweiten Phase – die offensichtlich in logischer und nicht chronologischer Weise aufgefasst werden muss und aufgrund des Eingriffs der zweiten Verstandesoperation oder des Urteils – kann die Intuition Urteile bezüglich der durch das einfache Erfassen erworbenen Ideen hervorbringen. Für Wolff ist das Urteil intuitiv, “quo enti quidam tribuimus, quae in ipsius nozione comprehensa intuemur” ; zum Beispiel erfolgt die Zuschreibung des Prädikates “scheint” auf das Subjekt Sonne aufgrund eines intuitiven Urteils, also aufgrund des Erfassens der Idee, dass die Sohne scheint. Wie schon gesagt, erscheint die Intuition in Verbindung mit dem ersten der höheren Vermögen: der attentio. Etwas intuitiv zu erkennen, würde bedeuten die Aufmerksamkeit „in sukzessiver Weise“ auf das Identische in den Ideen von zweien oder mehreren Dingen auszurichten, die sich uns gleichzeitig zeigen . Die Gleichzeitigkeit der Ideen und damit der Objekte, die diese repräsentieren, ist eine notwendige Bedingung für das Zustandekommen verificarsi? der Intuition; bei Ideen von verschiedener zeitlicher Dimension kann sich die Intuition hingegen nicht bewahrheiten. Die Wolffsche Konzeption der Intuition zeichnet sich durch ihren synthetischen Charakter aus: sie wird definiert als “plurium in re una sigillatim facta repraesentatio” . Die Übereinstimmung zwischen der Intuition, der Ausrichtung der Aufmerksamkeit auf das in verschiedenen Dingen gleichzeitig Gemeinsame und dem Bewusstsein wird in § 330 der Psychologia empirica klar bestätigt: “Jam vero in idea nostram attentionem successive dirigimus ad ea, quae pluribus individuis communia vel intuemur … consequenter nobis conscii sumus, quod haec potius percipiamus, quae rei insunt, quam rem ipsam” . Mit anderen Worten handelt es sich bei der Intuition um eine Tätigkeit, die durch die attentio zum Ausdruck kommt – und aus eben deren Betätigung resultiert das Bewusstsein von uns selbst und von der äußeren Welt . In der Tat geht das Bewusstsein aus der Feststellung des “Unterschied[s] unserer und der anderen Dinge” hervor. Für Wolff bedeutet also sich der Dinge bewusst zu sein dasselbe wie diese voneinander unterscheiden zu können. Und die Möglichkeit, die Dinge von uns und untereinander unterscheiden zu können, bildet die Grundlage für die Möglichkeit, sich diese als ‘außerhalb’ von uns repräsentieren zu können. Die Unterscheidung zwischen dem “uns” und dem ”ausser uns” bildet das Fundament für die Bildung und die Aktivität des Bewusstseins. Hierdurch werden wir uns darüber bewusst, dass wir einen Spiegel sehen, indem wir dabei nicht nur die unterschiedlichen Teile unterscheiden, sondern auch den Spiegel von den anderen Dingen unterscheiden, die sich zusammen mit diesem im selben Zusammenhang zeigen . Die Klarheit, die durch die Feststellung von Unterschieden im Vielfältigen produziert wird, und die Unterscheidung von Gedanken, die aus der Klarheit der Unterscheidung der Teile hervorgeht, „gründe[n]“ das Bewusstseins . Sobald es ein Minimum an Klarheit und Unterscheidung gibt, gibt es auch immer Bewusstsein, wie laut Wolff das Beispiel des Traumes zeigt . Sich etwas bewusst zu sein, bedeutet deshalb, dass wir dieses von uns und den Dingen, die ihm nahestehend sind, unterscheiden können. Etwas intuitiv zu erkennen bedeutet deshalb, dieses Etwas als von uns und den ihm nahestehenden Dinge unterschieden zu sehen und genau auf dieser Unterscheidung basiert das ‘außerhalb’ Sein von diesem Etwas in Hinblick auf uns und die anderen es umgebenden Dinge. So bedeutet zum Beispiel das intuitive Erkennen oder das Bewusstsein von einem Baum, diesen von uns und dem ihn umgebenden Zusammenhang in dem Moment, in dem wir ihn sehen, unterscheiden zu können. Folglich sind bei Wolff Erfassen, Intuition, Aufmerksamkeit und Bewusstsein eng miteinander verwandt, es scheint sich bei ihnen vielmehr sogar um verschiedene Konnotationen einer identischen Aktivität zu handeln. Die Übereinstimmung zwischen Intuition und Erfahrung geht auch aus der Deutsche Logik hervor, in der als ein “Grund-Urtheil” (das dann in der Logica und in der Psychologia empirica als intuitiv bezeichnet wird) jede Erkenntnis betrachtet wird, die aus der Erfahrung (E1) hervorgeht, also aus der Richtung der Aufmerksamkeit auf unsere sinnlichen Empfindungen . An anderer Stelle definiert Wolff die Intuition als eine Art Erkenntnis, die die Dinge “selbst” repräsentiert, ohne auf die Hilfe von Wörtern oder anderer Zeichen zurückzugreifen. Wenn ich mir zum Beispiel einen abwesenden Menschen durch sein Bild vorstelle, “so stelle ich mir seine Person selbst vor” . Dementsprechend bedeutet die intuitive Erkenntnis eines Baumes, daß man sich aller Elemente bewusst ist, die ihn zusammensetzen (Stamm, Zweige, Blätter etc.), und sich einer mit Hilfe des Einbildungsvermögens auf eine Tafel gemalten dreieckigen Figur bewusst zu sein, entspricht der intuitiven Erkenntnis eines Dreiecks . Für Wolff wäre dies eine Erfahrung/Intuition der Eigenschaft der geometrischen Figur des Dreiecks. Je distinkter die Teile oder Eigenschaften von etwas sind, desto deutlicher wird die intuitive Erkenntnis dieses Etwas sein. Der allgemeine Begriff des Dreiecks ergibt sich hingegen aus der Abstraktion dessen, was es an Äußerlichem im Wesen des einzelnen Dreiecks gibt, das vollkommen bestimmt ist ; und die Nicht-Widersprüchlichkeit dieses Übergangs vom Einzelnen zum Allgemeinen wird in allen Phasen des Übergangs durch eben jene experimentelle Aktivität des Bewusstseins kontrolliert (vgl. hier § 4). Die von Wolff am häufigsten verwendeten Beispiele zeigen, dass die Intuition vorwiegend die äußere Erfahrung betrifft (E1). So muß dann auch die rationale Bestimmung der Eigenschaften des Dreiecks durch die intuitive Erkenntnis des auf die Tafel gemalten Dreiecks unterstützt werden . Gewiß nimmt Wolff an, daß die Intuition auch Dinge oder Sachverhalte betreffen kann, die nicht durch die äußere Sinne wahrgenommen werden (vgl. hier § 4), doch in jedem Fall betrifft sie immer einzelne Objekte oder einzelne Sachverhalte. Wie wir bereits gesehen haben, sind sowohl Erfahrung als auch Intuition eng mit dem Bewusstsein verbunden. Auf der einen Seite haben wir die Aufmerksamkeit hinsichtlich unserer Wahrnehmungen, also die Erfahrung, aus der – wie wir gesehen haben – das Bewsusstsein hervorgeht. Auf der anderen Seite haben wir das Bewusstsein der Ideen, also die Intuition. Der einzige Unterschied besteht in der Art des Objektes: auf der einen Seite haben wir die Wahrnehmungen, auf der anderen Seite die Ideen. Betrachten wir nun in groben Zügen den Unterschied zwischen Wahrnehmungen und Ideen. Laut Wolff sagt man, daß der Geist wahrnimmt, wenn er sich irgendein Objekt vorstellt und deshalb die “Perceptio sit actus mentis, quo objectum quodcunque sibi repraesentat” . Man spricht hingegen von Apperzeption, wenn der Geist sich seiner Wahrnehmungen bewusst ist , wobei dieses Bewusstsein immer aufgrund der attentio erreicht wird. Wolff besteht zu Recht darauf, zwischen dem Akt, der die Repräsentation hervorruft, also der Wahrnehmung, und dem Akt der Bewusstwerdung derselben, also der Apperzeption, und der Repräsentation selbst in ihrem ‘an sich’ Sein zu unterscheiden. Die Ideen sind genau diese Art von Repräsentationen an sich: “Repraesentatio rei dicitur Idea”. In einer anschließenden Definition der Idee als “repraesentatio materialiter sumta aut in relatione ad objectum, quod repraesentatur” hatte Wolff seine Konzeption besser verdeutlicht. Also ist diese Art objektiver Natur, dieses ‘an sich’ Sein das, was die Idee auszeichnet. Die Idee ist eng mit dem Objekt verbunden und wird unabhängig von den mentalen Akten, die sie hervorgebracht haben, betrachtet. Eine Idee von etwas zu haben, bedeutet sich dieses Etwas an sich vorzustellen; doch wenn ihr jeglicher repräsentative Inhalt fehlt, handelt es sich bei ihr um eine Idee “deceptrix”, die durch einen “Terminus inanis” bezeichnet wird; d.h. die trügerischen Ideen sind Bedeutungen von leeren Wörtern . Und da die Wörter Zeichen von Gedanken sind , handelt es sich bei den leeren Wörtern (terminus inanis) um diejenigen, denen weder eine Idee noch irgendein objektiver Inhalt entspricht. Der Nachdruck, mit dem Wolff auf der Notwendigkeit einer objektiven Betrachtung der Inhalte unserer Repräsentationen besteht, offenbart die Gegenstandsgerichtetheit seiner Epistemologie, der als Pendant eine referentielle Konzeption der Sprache entspricht. Wolff unterscheidet die Idee deutlich von der “notio”, die eine “repraesentatio rerum in universali seu generum & specierum” ist. Der Grund für diese Unterscheidung ist unmissverständlich: Die Ideen sind immer singulär, die notiones hingegen immer allgemein. Dementsprechend differenziert Wolff zwischen den kognitiven Akten, die zu ihrer Erlangung notwendig sind: bei den Ideen sind es die Wahrnehmungen, bei den Begriffen sind es die Verstandesoperationen, die die Abstraktion ermöglichen . Offensichtlich hat auch diese Unterscheidung für Wolff lediglich explikativen Wert, da für ihn jede Art der Erkenntnis immer ein Ergebnis der Kooperation zwischen niedrigerem und höherem kognitiven Vermögen darstellt . Kehren wir nun dazu zurück, Erfahrung und Intuition einander gegenüberzustellen. Wenn die Erfahrung in der Aufmerksamkeit gegenüber den eigenen Wahrnehmungen besteht, richtet sich diese Art der Erkenntnis stärker auf das Zentrum der Produktion von Repräsentationen, das heißt auf die Wahrnehmungen; die Intuition hingegen verkörpert eine Erkenntnis, die daran interessiert ist, den objektiven Gehalt dieser Repräsentationen hervorzuheben, d.h. die Ideen. Verdeutlichen wir dies an einem Beispiel, das Wolff oft in diesem Zusammenhang benutzt: die Sonne scheint. Die Erfahrung zu haben, daß die Sonne scheint, bedeutet aufmerksam gegenüber unseren Wahrnehmungen zu sein, daß die Sonne scheint. Hingegen bedeutet die Intuition, dass die Sonne scheint, die Idee – also den objektiven Gehalt unserer Wahrnehmung – ‚sehen’, daß die Sonne scheint. Die Unterscheidung zwischen Wahrnehmungen und Ideen bei Wolff ähnelt sehr derjenigen bei Leibniz zwischen Gedanken und Ideen und der Differenzierung bei Husserl zwischen intentionalen Akten und intentionalen Objekten: Wir ‘erfahren’ unsere kognitiven Akte, aber wir ‘erkennen’ die Ideen, die durch diese hervorgerufen werden. Auf eine weitere Verwandtschaft zwischen Erfahrung und Intuition wurde schon hingewiesen, doch lohnt es sich, dies zu wiederholen: beide können sich nur auf singuläre Objekte oder Zustände beziehen. Wie die Erfahrung hat auch die cognitio intuitiva es nur mit dem Singulären zu tun, da die Ideen immer nur Repräsentationen singulärer Dinge darstellen . Bei der intuitiven Erkenntnis gibt es keine Möglichkeit der Repräsentation der Genera und der Species der Dinge , die nicht – es sei denn, im Singulären – existieren . Dem menschlichen Verstand gesteht Wolff lediglich die Möglichkeit zu, die Universalien, die man schon auf andere Art und Weise erkannt hat, intuitiv zu erkennen , nicht aber die Möglichkeit, von ihnen eine direkte intuitive Erkenntnis zu haben. Diese Möglichkeit kommt nur dem göttlichen Verstand zu , der als Einziger reinen Verstand hat: ,,Gottes Verstand ist rein und in ihm lauter” . Für uns hingegen besteht keinerlei Möglichkeit einer rein verstandesmäßigen Intuition, die frei wäre von jeglicher sinnlichen Empfindung und/oder Einbildungen. Die Gründe aus denen Kant Wolff verbittert vorwirft, eine solche Möglichkeit vertreten zu haben, bleiben immer noch unerklärlich . Laut Wolff haben sämtliche Allgemeinbegriffe immer ihren Ursprung in den Empfindungen, und da diese als der intuitiven Erkenntnis zugehörig betrachtet werden, stellt die Intuition den Anfang jeder Erkenntnis und Reflexion dar: “so werden wir finden, dass nicht allein alle Einbildungen, sondern auch die allgemeinen Begriffe von den Empfindungen ihren Ursprung nehmen. Da nun die Empfindungen zu der anschauenden Erkäntniß gehören; so nimmet alles unser Nachdencken von der anschauenden Erkäntniß ihren Anfang. Ehe wir dem nach auf eine Sache zu dencken gebracht werden, müssen wir einen Grund davon in unsern Empfindungen finden: und dieses findet man auch in allen geometrischen Beweises, da man jederzeit aus dem Anschauen der Figuren etwas annimet, welches zum Anfange der Gedancken dienet“ . Die anschauende Erkenntnis ist also Teil der intuitiven Erkenntnis. Die Herausbildung jeder Art eines reflexiven Urteils (“Nach-Urtheil”) muß immer auf einem intuitiven Urteil beruhen, das Wolff aus genau diesem Grund auch als “Grund-Urtheil” bezeichnet. Sogar bei den geometrischen Beweisen stellt die Intuition der Figuren einen unersetzlichen Ausgangspunkt für das Denken dar. Die Affinität zwischen beiden Arten der Erkenntnis, der der sinnlichen Empfindung und der Intuition, beruht auch auf der Affinität zwischen der Definition der Ideen als Repräsentationen der Dinge und der der sinnlichen Empfindungen, die auch als “ideae rerum materialium praesentium” bezeichnet werden. Folglich werden die Empfindungen als eine Unterklasse der Ideen aufgefasst, und zwar präzise als diejenigen, die die gegenwärtigen wirklichen (avevo prima tradotto „tatsächlich“ nel senso di „wirklich“, ma secondo Axel si deve tradurre materiell). Dinge repräsentieren. Diese sind nichts anderes als “Vorstellungen des gegenwärtiges Zustandes der Welt” . Doch mit den sinnlichen Empfindungen ist das Feld der intuitiven Erkenntnis noch nicht erschöpfend behandelt. Zu ihr gehören nämlich auch die Anschauungen des Verstandes oder vielmehr die inneren Wahrnehmungen, die durch die Veränderung der Seele hervorgerufen werden. Diese Anschauungen des Verstandes vervollständigen zusammen mit den sinnlichen Empfindungen und den Einbildungen das Feld der intuitiven Erkenntnis, die es hier/in unserem Fall, wie schon hervorgehoben, nur mit dem Singulären zu tun haben kann, während unser Verstand zur Erkenntnis der Universalien ‘immer’ auf die symbolische Erkenntnis zurückgreifen muss. Die Wolffsche Konzeption der Intuition wird noch besser verständlich, wenn man seine These beachtet, nach der sich die symbolische Erkenntnis aufgrund des Rückgriffs auf die ars characteristica combinatoria auf eine quasi-intuitive Erkenntnis zurückführen lässt: “Ope artis combinatoriae characteristicae cognitio simbolica convertitur quasi in intuitivam, etiam in eo casu, ubi cognitio intuitiva distinta haberi nequit” . In der Charakteristik reduziert sich das Verstehen der Bedeutung der allgemeinen Begriffe auf die klare Wahrnehmung ihrer singulären Zeichen.(se non sbaglio era giá tedesco questa frase; non capisco bene che cosa vuol dire „Wahrnehmung ihrer singulären Zeichen“)Eben jene charakteristische Entsprechung zwischen singulären Zeichen und allgemeinen Begriffen erlaubt die Rückführung der symbolischen Erkenntnis auf eine quasi-intuitive Erkenntnis. Die Möglichkeit dieser Rückführung darf sich nicht nur darauf stützen, dass die ars characteristica combinatoria ein eindeutiges Verhältnis zwischen Zeichen und Bezeichnetem sicherstellt, sondern vor allen Dingen auch darauf, dass man wegen dieses eindeutigen Verhältnisses aus der Struktur der Zeichen unmittelbar die möglichen Verbindungen der bezeichneten Dinge ablesen kann. Wenn dieses Verhältnis zwischen Zeichen und Bezeichnetem wirklich charakteristisch ist, dann könnte die symbolische Erkenntnis der allgemeinen Begriffe adäquat durch die intuitive Erkenntnis der singulären Zeichen ersetzt werden. Diese Ersetzung würde es deshalb erlauben, zu einer quasi-intuitiven Erkenntnis der in der ars characteristica combinatoria bezeichneten Allgemeinbegriffe zu gelangen, und damit also auch in den Fällen, in denen uns die Möglichkeit einer deutlichen intuitiven Erkenntnis verwehrt ist. 4. Die rationale Erfahrung Um die Wolffsche Konzeption der Erfahrung besser zu verstehen, ist es zweckmäßig, den in § 27 der Ontologia entwickelten Begriff der Erfahrung zu betrachten: “Eam experimur mentis nostrae naturam, ut, dum ea judicat aliquid esse, simul judicare nequat, idem non esse”. Diese rationale Erfahrung (E4), die wird als ursprüngliche und grundlegende Tätigkeit der Seele begriffen: “Experientia, ad quam hic provocamus, obvia est, ut alia magis obvia censeri nequeat: ea enim presto est, quamdiu mens sui sibi conscia”. Dies ist die rationale Erfahrung, die jede Wahrnehmung begleitet und ist der Grund des Bewußtseins der Unmöglichkeit, einen Sachverhalt anders wahrzunehmen als man ihn wahrnimmt. Aufgrund der Erfahrung (E4) begreift das Erkenntnissubjekt seine Ohnmacht gegenüber einer absolut unabhängigen Welt, die jedem seiner Versuche, den wahrgenommenen Sachverhalt zu modifizieren, Widerstand entgegensetzt. Die psychische Mühe, die mit dieser Arbeit verbundene Anstrengung, erlaubt es, diese Operation als mehr als eine einfache Erfahrung anzusehen, bei der lediglich die Ausübung der Aufmerksamkeit vonnöten ist; hier scheint vielmehr eine Annäherung an den Begriff des Experiments stattzufinden, da die Experimente im Gegensatz zu den Erfahrungen “unserm Fleisse“ bedürfen, um sich zu verwirklichen (vgl. hier § 1). Wolff ordnet dem Begriff (E4) jedenfalls eine experimentelle Konnotation zu und eben dieser Begriff bildet die Grundlage seiner Konzeption einer universalen Experimentalphilosophie. Genau diese rationale Erfahrung (E4) wird nun von Wolff als “Fundamentum principii contradictionis” betrachtet. Im folgenden, in der Psychologia empirica, wird der Begriff (E4) zunächst als “Fundamentum cognitionis exixtentiae animae” betrachtet und dann als “Principium cognoscendi” der eigenen Existenz . Die Gewissheit dieses Grundsatzes erfolge cartesisch aus eben der Erfahrung des Zweifels . Die rationale Erfahrung (E4) der Unmöglichkeit, einen von dem tatsächlich wahrgenommenen Inhalt verschiedenen Inhalt wahrzunehmen, wird durch die Beispiele Wolffs des öfteren illustriert: “Solem lucere cognoscimus ad ea attenti, quae visu percipimus. Unde esperienza constare dicitur, quod Sol luceat. Similiter ad nosmet ipsos attenti cognoscimus, nos non posse assensum praebere contradictoriis, v. gr. non posse sumere tanquam verum, quod simul pluat, vel non pluat” . Der Rekurs auf ein empirisches Beispiel, der Erfahrung des Sonnenscheins (oder des Regnen), zeigt daß Wolff dieses Experiment für grundlegend und wirkungsvoll hinsichtlich aller Wahrnehmungsinhalte hält, von welcher Art diese auch seien (empirisch oder rational). Das Wolffsche Projekt einer universalen Experimentalphilosophie, das die Tätigkeit (secondo Axel si tratta della funzionalitá normale (?)) der Seele mit den empirischen Daten verknüpft, die aus der Außenwelt oder aus der Seele selbst kommen, basiert auf eben der Überzeugung, dass das Bewusstsein beständig diese experimentellen Akte (E4) durchführt. Und eben jene experimentelle Konzeption des Bewusstseins erlaubt es Wolff, die Kunst der Wahrheitsfindung – und zwar vermittelt durch die Experimentalkunst - über den Bereich des Physischen hinaus zu erweitern: „eidem tamen locus est in omni philosophia, ipsa Theologia naturali. Quamobrem aliquoties me jam monuisse memini, quod detur etiam Theologia naturalis experimentalis, immo philosophia experimentalis ad omnes omnino philosophiae partes extendatur“ . Die Erfahrung der Unmöglichkeit, etwas Widersprüchliches (E4) anzunehmen, diene dazu, sich der Verläßlichkeit unserer Wahrnehmungsinhalte sicher zu sein; sie legitimiert die Behauptung von Wolff, der gemäß alle seine grundlegenden philosophischen Begriffe von experimentellem Charakter sind . So müssen in der Tat alle Begriffe der Prüfung der rationalen Erfahrung (E4) ausgesetzt werden; diese stammen aus “ex propriis experimentis, in seipso … factis” . Folglich impliziert die experimentelle Konnotation der Philosophie nicht nur die Anerkennung eines empirischen Fundamentes, sondern auch die der Notwendigkeit einer kontinuierlichen subjektiven Überprüfung durch Erfahrungen des Typus (E4) des Inhalts und der Form all unserer möglichen Erfahrungen. Es ist genau diese Erfahrung des Widerspruchs (E4) - d.h. die repugnantia, das zu leugnen, was man wahrnimmt - , die es ermöglicht, auch die empirischen Propositionen ohne jeden Zweifel aufzustellen und sie also zu ‚unbezweifelten Propositionen’ zu erheben. Wolff bedient sich dieses Begriffsapparates, um sein Programm einer universalen Experimentalphilosophie auszuarbeiten, das in der Lage wäre, den experimentellen Charakter an alle Disziplinen zu vererben und weiterzugeben, den die Physik – und damit die Königin der empirischen Wissenschaften – schon erworben hatte. “Ceterum experimentatio posset quoque ad omnem philosophiam reliquam estendi, atque sic Philosophiae experimentalis notio amplior evaderet, quam ubi vulgo ad solam Physicam experimentalem nomen istud restringitur” . Hinsichtlich der Interpretation der grundlegenden Rolle der rationalen Erfahrung (E4) ist offensichtlich Vorsicht geboten. Da das Prinzip des Widerspruchs ein unbeweisbares Prinzip ist, wird die rationale Erfahrung mit Sicherheit nicht dessen logisches sondern epistemologisches Fundament bilden. Das Prinzip des Widerspruchs kann mit Sicherheit nicht aus dieser rationalen Erfahrung folgen, auch wenn nur letztere uns die Existenz und die Wirksamkeit dieses Prinzips erkennen lassen kann. Jedenfalls wäre es ohne diese rationale Erfahrungen unmöglich, “sine probatione” die Universalität und Notwendigkeit des Prinzips des Widerspruchs zu erkennen und anzunehmen. In der Philosophie Wolffs verlaufen ordo cognoscendi und ordo essendi parallel, aber in inverser Richtung: epistemologisch ist das fundamentum die rationale Erfahrung (E4), ontologisch hingegen ist das fundamentum das Prinzip des Widerspruchs. Zwischen beiden Fundamenten besteht jedenfalls eine substanzielle Verwandtschaft. Eigentlich ist die rationale Erfahrung (E4) nichts anderes als eine Anwendung , oder besser eine Psychologisierung des Prinzips des Widerspruchs. Scusi: avevo visto solo una sezione tedesca intera e pensavo che fosse corretta Die Beziehung zwischen dieser rationalen Erfahrung (E4) und dem Prinzip des Widerspruchs spiegelt im übrigen die Überzeugung von Wolff wider, daß die Erkenntnis, von welcher Art sie auch immer sei, ihren Anfang nur aus der Erfahrung nehmen kann, also aus den singulären Dingen. Die singuläre Erfahrung (E4) erlaubt uns gerade, die Notwendigkeit und somit die Allgemeinheit des Widerspruchsprinzip zu erkennen. Anders formuliert: Die ontologische Notwendigkeit hängt epistemologisch von der psychologisch erfahrenen Notwendigkeit ab, die das Subjekt durchmacht und erleidet. Alles in allem scheint Wolff eine Art Quadratur des Kreises zu verfolgen, die dennoch nicht ohne Reiz ist: die Ausübung von Intuition/rationaler Erfahrung (E4) sollte die erkenntniserweiternde Funktion des Prinzips des Widerspruchs beweisen; oder – in Kants Terminologie - dessen synthetische Funktion. Der Realismus, der theoretische Fallibilismus, der Probabilismus und die Gegenstandsgerichtetheit seiner Epistemologie sind jedoch Aspekte, die den Schwächen seines Unterfangens ein geringeres Gewicht verleihen. Außerdem stellt er die Erkenntnis als ein vervollkommnungsfähiges Unternehmen dar, das dem Fortschritt offensteht . Später wird Kant, auch wenn er dabei eine deutlich andere Richtung einschlägt als Wolff, eine nicht weniger anspruchsvolle Quadratur des Kreises verfolgen, indem er den Versuch unternimmt, mit den synthetischen Urteilen a priori eine erkenntniserweiternde Notwendigkeit zu begründen. Doch in der Philosophie des Kritizismus fehlen die Aspekte, die den Schwächen der Wollfschen Konzpetion ein geringeres Gewicht verliehen hatten. Auch aus diesen Gründen nimmt sie als eine eigentliche philosophia definitiva Gestalt an, die durch die immunisierende Kraft des Transzendentalen geschützt wird.
2007
978-3-487-13392-8
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